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Geht es nach der Europäischen Kommission soll es zu einer neuen Richtlinie zu den VerbraucherInnenrechten kommen, die die hohen KonsumentInnenschutzniveaus in vielen Mitgliedstaaten gefährden würde. Sowohl Rat als auch Europäisches Parlament haben diesen Vorschlag in ihren bisherigen Verhandlungen deutlich entschärft. Diesen Donnerstag haben nun die EU-Abgeordneten im Plenum darüber abgestimmt – mit einer überraschenden Zurückverweisung des Vorschlags in den Ausschuss.
Anlässlich der Abstimmung im Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschuss berichtete AKEUROPA bereits ausführlich über die Ergebnisse – siehe auch den Link Abstimmungsergebnis auf Ausschussebene zum Artikel. Zwar wurden dabei viele von der Kommission in ihrem Text verankerte Verschlechterungen für den Verbraucher gestrichen, aber leider blieben insbesondere mit den Haustürgeschäften und den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten Klauseln sowohl für den Verbraucher als auch für Unternehmen Bereiche bestehen, die das hohe KonsumentInnenschutzniveau in Österreich verschlechtern.

Bei den Verhandlungen vor der Plenarabstimmung einigten sich nun alle Fraktionen des Europäischen Parlaments auf gemeinsame Änderungsvorschläge, die einzelne Regelungen zum Haustür- und Fernabsatzgeschäft verbessern und damit den KonsumentInnenschutz stärken soll.

Verwirrend und wohl einmalig ist die Vorgehensweise bei den Vertragsklauseln. Im dafür zuständigen Rechtsausschuss lehnten SozialdemokratInnen und Grüne die entsprechenden Bestimmungen noch ab. Nun stimmten sie im Rahmen einer Blockabstimmung zu, jedoch wurde eine Zurückverweisung in den Ausschuss vereinbart, was eine Neuverhandlung insbesondere dieses umstrittenen Kapitels ermöglicht.

Einige Fragen bleiben bei dieser Vorgehensweise allerdings offen: Erstens ist nicht klar, in welchen Ausschuss der Richtlinienentwurf zurückverwiesen wird (für das Kapitel zu den Vertragsklauseln wäre der Rechtsausschuss zuständig, aber federführend bearbeitet der Binnenmarkt- und Verbraucherausschuss das Thema). Zweitens ist der Ausgang der Nachverhandlungen unbekannt: Was passiert, wenn sich die EU-Abgeordneten nicht einig werden? Dann könnte der nun im Plenum abgestimmte und einheitlich akzeptierte Text als Parlamentsposition beibehalten werden, den mehrere Fraktionen eigentlich nicht in der Richtlinie sehen wollten. Eines ist auf jeden Fall sicher: Die Verhandlungen zur VerbraucherInnenrechte-Richtlinie bleiben spannend, ein Ende der Debatte ist noch nicht abzusehen.