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Die Brüsseler Büros der Arbeiterkammer (AK EUROPA) und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) veranstalteten vorige Woche eine Diskussionsveranstaltung zum Thema „Stärkung des KonsumentInnenschutzes im Finanzsektor“. Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise verloren alleine in Österreich zehntausende AnlegerInnen Teile von ihrem Erspartem, im schlimmsten Fall sogar alles. Bei der Diskussion wurde daher die Frage aufgeworfen ob auf EU-Ebene nun ausreichend Maßnahmen ergriffen werden, um eine Wiederholung von Verlusten für KleinanlegerInnen zu verhindern.
Auf dem Podium vertreten waren Jean-Yves Muylle, Abteilungsleiter bei der GD Markt, Europäische Kommission, EU-Abgeordneter Olle Schmidt von den Europäischen Liberalen und Berichterstatter über den Richtlinienvorschlag zur AnlegerInnenentschädigung, Jean-Francois Biernaux von der Europäischen KonsumentInnenschutzorganisation BEUC und Christian Prantner von der Arbeiterkammer Wien. Moderiert wurde die Veranstaltung von Detlef Fechtner von der deutschen Börsen-Zeitung.

Gabi Zgubic-Engleder, Abteilungsleiterin der Abteilung für KonsumentInnenpolitik der Arbeiterkammer Wien hielt die Eröffnungsrede und wies darauf hin, dass viele KleinanlegerInnen Teile oder ihr ganzes Erspartes im Zuge der Finanzkrise verloren hätten. Zusätzlich würden die VerbraucherInnen im Zuge der Sanierung der öffentlichen Haushalte nun auch als SteuerzahlerInnen zur Kassa gebeten. Die Vertrauenskrise der VerbraucherInnen habe ihren Ausgang mit der Pleite von Lehman Brothers genommen, Regeln zur Stärkung der VerbraucherInnenrechte seien dringend notwendig.

AK-Finanzexperte Prantner: Produkte müssen einfacher und Informationen wesentlich besser werden

Christian Prantner, Finanzexperte bei der AK-Wien und Mitglied der von der Europäischen Kommission eingerichteten Financial Services User Group stellte ein Fallbeispiel aus seinen Beratungstätigkeiten bei der Arbeiterkammer vor. Bei einem Anlagegespräch wurde einer Kleinanlegerin im Jahr 1999 eine Rendite zwischen 8 und 12 Prozent für eine fondsgebundene Lebensversicherung in Aussicht gestellt. Das sei wesentlich mehr als die 4,5 Prozent für einen Bausparvertrag oder die 6 Prozent für Anleihepapiere, schilderte ihr der Anlageberater. Am Ende der 10jährigen Laufzeit, im Jahr 2009, wurde die Verbraucherin jedoch mit einem Verlust aus diesem Finanzprodukt konfrontiert – statt der eingezahlten 20.000 Euro erhielt sie weniger als 12.400 Euro zurück. Von einer Rendite von 12 Prozent (die Auszahlungssumme hätte dann 30.000 Euro betragen) war gar nicht erst die Rede.

Prantner stellt daher folgende Forderungen aus Sicht des VerbraucherInnenschutzes: Finanzprodukte müssen einfacher werden, damit sie auch jeder verstehen könne. Schuld an der Misere sei aber auch die schlechte Beratung seitens der AnlageberaterInnen. Die Information über Finanzanlagen müsse wesentlich verbessert werden, die Praxis der Finanzinstitutionen, hohe Provisionen für verkaufte Finanzprodukte zu zahlen, beendet werden. Das würde nur dazu führen, dass KleinanlegerInnen Produkte verkauft würden, die für sie gar nicht geeignet wären. Prantner spricht sich für hohe Transparenzstandards bei den Kosten aus. Verfahren im Zuge einer AnlegerInnentschädigung, die sich teilweise über viele Jahre hinziehen müssten deutlich verkürzt werden.

Muylle: Dem KonsumentInnenschutz wird oft nicht genug Raum gewidmet


Jean-Yves Muylle, Abteilungsleiter in der Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission, lobte zu Beginn, dass die VeranstalterInnen zum Thema KonsumentInnenschutz im Bereich der Finanzdienstleistungen so aktiv sind, denn die Interessen der KonsumentInnen werden gerade in diesem Bereich oft vernachlässigt. Viele Forderungen, die auch die Arbeiterkammer vorbrachte, stünden bereits auf der Tagesordnung der Kommission. Muylle schilderte kurz die von der Kommission geplanten nächsten Schritte. So soll es zu Neuerungen beim Hypothekarkredit kommen. Speziell bei den vorvertraglichen Informationen für die KonsumentInnen. Dabei gab er aber zu bedenken, dass man auch bei der vorvertraglichen Informationspflicht nicht alle KonsumentInnen gleich glücklich wird machen können, denn der Bedarf nach Information ist von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich. Die Kommission wird bezüglich der vorzeitigen Rückzahlung von Krediten etwas andenken, denn bis dato ist für KonsumentInnen jede vorzeitige Rückzahlung eines Kredits mit hohen Kosten verbunden. Muylle sprach sich auch für den Zugang zu einem Basiskonto für jedermann aus. Bei den Bankgebühren forderte er mehr Transparenz ein. Die finanzielle Allgemeinbildung sieht Muylle als Kernpunkt für das Vertrauen der KonsumentInnen. Abschließend merkte Muylle an, dass wir eines Tages die KonsumentInnen auch auf globaler Ebene schützen werden müssen.

EU-Abg. Olle Schmidt: „Nicht alles regulieren!“

Zu Anfang seines Redebeitrags machte der schwedische Europaabgeordnete Olle Schmidt deutlich, wofür er steht: „Ich bin ein überzeugter Anhänger freier Märkte!“, so der Anführer der Liberalen im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments. „Wir sollten nicht alles regulieren“, meinte Schmidt, auf dessen Tisch täglich die wichtigsten Vorhaben zur Regulierung der Finanzmärkte landen. Immerhin musste er auch einige Zugeständnisse machen. So hätte die Krise bewiesen, dass die sogenannten FinanzexpertInnen selbst alles andere als ExpertInnen seien. Die restlichen Standpunkte Schmidts waren aus marktliberaler Sicht weniger überraschend: Anstatt Produkte zu verbieten solle die Aufsicht verbessert werden; nötig seien ein funktionierendes Finanzsystem und seine Innovationskraft; man sollte bei der Regulierung nicht übertreiben; eine neue Krise sei nicht zu vermeiden, doch sie werde anders sein als die jetzige. Immerhin sprach er sich als Berichterstatter für die AnlegerInnentschädigung dafür aus, „den Entschädigungsbetrag von 20.000 auf 100.000 Euro“ zu erhöhen.

BEUC-Anwalt Biernaux: Die KonsumentInnen müssen im Zentrum stehen

Jean-François Biernaux, Anwalt für BEUC (Europäische KonsumentInnenschutzorganisation), betont, es sei wichtig das Risiko einer neuen Finanzkrise zu verringern und das Vertrauen der InvestorInnen und KonsumentInnen in den Finanzsektor wieder zu stärken. Dazu brauche es eine Finanzmarktaufsicht, wie sie die Kommission inzwischen geschaffen habe. Um die Interessen der KonsumentInnen ins Zentrum zu stellen, müsse der Interessenkonflikt der FinanzintermediärInnen, einerseits die KundInnen professionell zu beraten und andererseits die durch das Entlohnungssystem geschaffenen Anreize Produkte mit hohem Risiko zu verkaufen, gelöst werden. Es brauche unabhängige FinanzberaterInnen. Die KonsumentInnen müssen wieder ins Zentrum gestellt werden. Ein Verbot von Produkten hält er nicht für geeignet. Stattdessen soll mehr Information, wie zum Beispiel durch so genannte KIIDs (wesentliche Anlageinformationen, standardisierte Information über wesentliche Charakteristika eines Fonds), bereitgestellt werden. Die Information über ein Finanzanlageprodukt müsse einfach und standardisiert sein und die zentrale Information von dem/r BeraterIn bereitgestellt werden.

In der Diskussion mit dem Publikum wurden unter anderem Fremdwährungskredite kritisiert, die ab den 90er Jahren vermehrt vergeben wurden. Eine Teilnehmerin forderte die Kommission auf, mehr bei den VerbraucherInnenrechten im Finanzsektor zu tun, die derzeitigen Maßnahmen reichen nicht aus. Andere unterstrichen wiederum die Forderung nach einfachen Finanzprodukten. Ob es der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament wirklich ernst ist, mit einem starken VerbraucherInnenschutz im Finanzbereich, werden die EU-Institutionen jedoch noch beweisen müssen. Die KonsumentInnenschutzorganisationen werden jedenfalls weiterhin auf bestehende Probleme und Lücken im EU-Recht hinweisen und auf ein starkes VerbraucherInnenrecht drängen.