Nachrichten

Zurück
Ja zur Kennzeichnung von Zucker-, Salz- und Fettgehalt, Transfetten und Kalorien, nein zu freiwilligen Zusatzangaben über Lebensmittel auf nationaler Ebene. Das sind nur zwei von einer ganzen Reihe von Abstimmungsergebnissen zur zukünftigen Kennzeichnung von Lebensmitteln. Für Konsumentenschutzorganisationen beinhaltet das Ergebnis einige Wermutstropfen.
Das Europäische Parlament hat diese Woche in einer Plenarabstimmung seine Position zur Lebensmittelkennzeichnung fixiert. Einige der neuen Bestimmungen sind zu begrüßen, andere Regelungen wiederum müssen aus VerbraucherInnensicht eindeutig abgelehnt werden. Positiv hervorzuheben sind:

  • Bei Fleisch ist der Geburts-, der Haltungs- und der Schlachtungsort des Tieres anzugeben. Bei Milchprodukten, Obst und Gemüse muss das Ursprungsland vermerkt werden.
  • Für alle anderen Lebensmittel muss das Herkunftsland dann angegeben werden, wenn eine Täuschung der KonsumentInnen über das eigentliche Ursprungsland möglich wäre.
  • Auf der Vorderseite der Lebensmittelpackung muss der Energiegehalt, Salz, Zucker und Fett angegeben sein. Auf der Rückseite des Produkts sind neben der Kalorienangabe Fett, gesättigte Fettsäuren, Zucker, Salz, Proteine Kohlehydrate, Ballaststoffe, künstliche und natürliche Transfettsäuren je 100 Gramm des Nahrungsmittels vermerkt werden.
  • Die Angaben zu den Nährwerten müssen nach Forderung der EU-Abgeordneten lesbar sein Das heißt der Text muss sich deutlich vom Hintergrund abheben und die Schrift muss groß genug sein.
  • Verpflichtend ist auch die Kennzeichnung von Klebefleisch und Analogkäse, ebenso von Nahrungsmitteln, die Nanopartikel enthalten

Enttäuschend ist das Abstimmungsergebnis bei folgenden Punkten:

  • Die Ampelkennzeichnung, also ein farblicher Vermerk, ob ein Lebensmittel viel (rot), eine mittlere Menge (gelb) oder wenig (grün) Zucker, Salz bzw. Fett enthält konnte sich nicht durchsetzen.
  • Zusätzliche freiwillige Regelungen auf nationaler Ebene zur Darstellung der Informationen über den Nährwertgehalt sollen nicht möglich sein.
  • Alkoholika unterliegen keiner verpflichtenden Kennzeichnung von Zucker und Kaloriengehalt.
  • Auch offene Waren sollen nicht der Kennzeichnungspflicht unterliegen.
  • Keine verpflichtende Kennzeichnung vorgesehen ist auch für gentechnisch veränderte Produkte. Dazu soll aber noch ein eigener Rechtstext verabschiedet werden.

Sowohl beim Abstimmungsverhalten zur Ampelkennzeichnung als auch beim Änderungsvorschlag, den Kommissionstext zur Möglichkeit zusätzliche freiwillige Kennzeichnungsregeln auf nationaler Ebene einzuführen (Kapitel VII) zu streichen, zeigten sich die Allianz der SozialistInnen und DemokratInnen und die Europäischen Liberalen gespalten.


Quelle: Europäisches Parlament

Zwischen der Position des Europäischen Parlaments und des Rates bestehen bei der Lebensmittelkennzeichnung deutliche Auffassungsunterschiede, womit eine 2. Lesung im Europäischen Parlament zu erwarten ist.

Im Europäischen Parlament angenommener Text zur Lebensmittelkennzeichnung