Nachrichten

Zurück
Diese Woche fand die erste Aussprache zur Europäischen Bürgerinitiative (EBI) im Europäischen Parlament (EP) statt. Der dafür zuständige konstitutionelle Ausschuss benannte mit Alain Lamassoure (EVP Fraktion) und Zita Gurmai (S&D Fraktion) gleich zwei Berichterstatter für das Dossier. Die erste Aussprache stand ganz unter dem Zeichen des ersten Abtastens. Man begrüßte die Initiative der Kommission, doch ganz zufrieden waren dann doch nicht alle.

EU BürgerInnen sollen Initiativrecht für Gesetzesvorschläge erhalten

Lamassoure war als Ko-Berichterstatter als Erster am Wort. Er brachte zum Ausdruck, dass die Europäische Bürgerinitiative eine direkte Verbindung zwischen den BürgerInnen und Brüssel schaffen wird. Damit würde den BürgerInnen das gleiche Initiativrecht eingeräumt, dass bereits das Europäische Parlament und der Rat besitzen. Er sprach wörtlich davon, dass mit der EBI die Brüsseler Glasmauer gebrochen werden soll und eine unmittelbare Einbindung des Volkes dann möglich wäre. Lamassoure ging auf die einzelnen Voraussetzungen für die Einbringung einer EBI ein. Die notwendigen Schwellenwerte hinsichtlich Mindestzahlen von Mitgliedstaaten und BürgerInnen pro Land findet der Ko-Berichterstatter noch nicht ausreichend durchdacht. Dazu muss sich das EP erst eine Meinung bilden und wird nicht einfach die Vorschläge der Kommission übernehmen.

Das EP soll schnell, aber nicht hastig bei der EBI vorgehen

Erich Häfner (Grüne Fraktion), vom mitberatendem Petitionsausschuss, brachte es auf den Punkt als er meinte, dass das EP zwar schnell arbeiten, aber nicht hastig bei den Verhandlungen zur EBI agieren soll. Er plädierte für die Einbindung von Praktikern, die auch vom EP geladen werden sollen. Tatsächlich organisieren die einzelnen Fraktionen im Zusammenhang mit der EBI bereits öffentliche Anhörungen, um über das auf der ganzen Welt einmalige Projekt mehr in Erfahrung zu bringen. Den BürgerInnen soll tatsächlich vermittelt werden, dass sie in Brüssel eine offene Tür für ihre Anliegen vorfinden. Kritik übte er am Vorschlag der Kommission hinsichtlich der Prüfung der Zulässigkeit einer EBI. Erst wenn man die Hürde von 300.000 Unterschriften geschafft hat, beginnt die Kommission mit der Zulässigkeitsprüfung der Initiative. Für Häfner und andere ist dies eindeutig zu spät.

Je mehr Geld man hat, desto eher wird eine EBI erfolgreich sein

Ein Abgeordneter brachte das Argument vor, dass es als erwiesen gilt, dass EBIs dort erfolgreich sind, wo auch viel Geld dahintersteckt. Einzige Ausnahme ist die Schweiz, denn dort werden von Amts wegen alle Schweizer bei einer Entscheidung über eine EBI eingebunden, sobald eine gewisse Zahl an Unterstützern erreicht wurde. Somit übernimmt der Staat zu einem Großteil die Kosten. Gefordert wurde, dass die Regeln für eine Initiative klar herausgearbeitet werden müssen. Sonst besteht die Gefahr, dass populistische Attacken zu befürchten sind, wenn die Kommission eine EBI nicht zulässt. Lammassoure schloss die Debatte und warf noch ein, dass das EP sich jede zukünftige Initiative genau anschauen sollte und im Falle einer allfälligen Ablehnung durch die Kommission notfalls selber Schritte einleitet.

Weiterführende Informationen:

Vorschlag für eine Verordnung über die Bürgerinitiative

AK-Stellungnahme zum Grünbuch zur Europäischen Bürgerinitiative