Nachrichten

Zurück
Eine erfreuliche Entwicklung zeichnet sich beim Richtlinienvorschlag der Kommission zu den EU-VerbraucherInnenrechten ab: Die nun für dieses Dossier zuständige Kommissarin Reding bestätigte in einer Aussprache im Europäischen Parlament, dass der Richtlinienvorschlag zu den VerbraucherInnenrechten in einigen Mitgliedstaaten Verschlechterungen bringen würde. Die Konsequenz: Sie rückt von der geplanten Vollharmonisierung, bei der nur noch EU-Recht gegolten hätte, bessere nationale Regelungen jedoch nicht, ab. Ein erster Etappenerfolg für AK EUROPA, die wiederholt auf die zu befürchtenden Verschlechterungen bei den Rechten der österreichischen KonsumentInnen hingewiesen hat.
Laut Kommissarin Reding solle eine Vollharmonisierung nur in den Bereichen kommen, die dafür auch geeignet wären. Dies könnte zum Beispiel Fernabsatzgeschäfte und E-Commerce betreffen. Für andere KonsumentInnengeschäfte solle hingegen weiterhin das Recht des jeweiligen Mitgliedstaates gelten. Reding zeigte sich im Gegensatz zu ihrer Vorgängerin offen für Verbesserungsvorschläge.

Allerdings möchte die Kommissarin den Richtlinienvorschlag nicht zurückziehen, wie es die deutsche EU-Abgeordnete Gebhardt von den SozialistInnen vorgeschlagen hatte. Rat und Europäisches Parlament hätten schon zu viel Arbeit in dieses Dokument hineingesteckt. Sie vertraue den beiden Institutionen, den Vorschlag entsprechend zu verbessern.

Die europäische VerbraucherInnenschutzorganisation BEUC und AK EUROPA, das Büro der österreichischen Bundesarbeitskammer in Brüssel, werden trotz der Zugeständnisse der Kommissarin die EU-EntscheidungsträgerInnen weiter aufklären, beziehungsweise informieren, um Verschlechterungen für VerbraucherInnen zu verhindern.


Weiterführende Informationen: