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Die Europäische Kommission präsentierte diese Woche zwei Rechtsinstrumente mit denen das Gemeinsame Europäische Asylsystem geändert werden soll: die Richtlinie über die Anerkennung und den Status von Personen, die internationalen Schutz benötigen, und die Asylverfahrensrichtlinie. Die Richtlinien sollen 2012 in Kraft treten und haben zum Ziel, dass es innerhalb der EU keine Unterschiede mehr bei den Bedingungen für Asylanträge gibt.
„Die Kommission hat heute die letzten Grundlagen für das Gemeinsame Europäische Asylsystem geschaffen“, so Vizepräsident Jacques Barrot, in der Kommission zuständig für das Ressort „Justiz, Freiheit und Sicherheit“. Die Kommission verfolgt mit den Vorschlägen einen verbesserten Schutzstandard, einheitlichere Rahmenbedingungen in den einzelnen EU-Ländern sowie ein effizienteres und kohärenteres System. Bis dato kommt das Asylsystem in der EU einer Lotterie gleich, weil die Annerkennungsquoten von Land zu Land höchst unterschiedlich sind. In Polen wurden im Jahr 2007 70,3% der Asylanträge positiv beurteilt, während es in Griechenland nur 1,5% waren. Mit den Vorschlägen der Kommission soll dies nun unterbunden werden.

In der von der Kommission vorgeschlagenen Anerkennungsrichtlinie wird z.B. die Beseitigung der nicht mehr als gerechtfertigt anzusehenden Unterschiede bei den Rechten, die Flüchtlingen und Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz zuerkannt werden, gefordert. Die Änderungen betreffen die Dauer der Aufenthaltstitel sowie den Zugang zur Sozialhilfe, zur medizinischen Versorgung und zum Arbeitsmarkt. Weiters soll auch die Anerkennung von Befähigungsnachweisen sowie der Zugang zu berufsbildenden und integrationsfördernden Maßnahmen erleichtert werden.

Mit der neuen Asylverfahrensrichtlinie soll es zu einer Vereinfachung und Rationalisierung der Asylverfahren sowie Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Mitgliedstaaten durch Einführung eines einzigen Prüfungsverfahrens pro Antrag kommen. Eine wichtige Maßnahme betrifft die Einführung einer allgemeinen Frist von sechs Monaten für die Erledigung erstinstanzlicher Verfahren. Im Vorschlag ist eine dreijährige Übergangszeit vorgesehen, damit sich die Mitgliedstaaten auf die neue Frist einstellen können. Auch die Verfahrensgarantien, insbesondere für schutzbedürftige Personen wie Folteropfer oder unbegleitete Minderjährige, werden gestärkt. Von den Bediensteten, die Umgang mit Asylbewerbern haben, werden entsprechende Fachkenntnisse verlangt.

Die Vorschläge werden nun vom Europäischen Parlament und vom Rat geprüft. Die Kommission erhofft sich eine Entscheidung in den nächsten zwei Jahren. Kritik bezüglich der Vorschläge wurde bereits von der Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl geäußert, die die Vorschläge als winzige Schritte und nicht als großen Wurf des scheidenden Kommissars Barrot werten.


Weiterführende Informationen:

Presseaussendung der Europäischen Kommission