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Im Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments wurde diese Woche eine Studie zu den Auswirkungen neuer Arbeitsformen auf die Beziehungen zwischen den Sozialpartnern und die Entwicklung des Arbeitsrechts in der Europäischen Union vorgestellt. Untersucht wurden sogenannte „Nicht-Standardverträge“ in allen 27 Mitgliedstaaten und deren Auswirkungen auf die Arbeitsmärkte.
Die Studienautoren gingen am Anfang ihrer Präsentation auf die aktuellen Entwicklungen bei den neuen Arbeitsformen ein. Es besteht der Wunsch sowohl bei den Mitgliedstaaten als auch bei den Sozialpartnern auf die sich verändernde Arbeitswelt zu reagieren. Jedoch divergiert dieser Wunsch oft sehr erheblich und führt dann zu den unterschiedlichsten Auswüchsen der neuen Arbeitsformen in den Mitgliedstaaten. Laut Studie ist jedoch der unbefristete Vollzeit-Standardarbeitsvertrag noch immer die „normale Form“ der Beschäftigung. Dieser unbefristete Vollzeit-Standardarbeitsvertrag ist meist in allen Mitgliedstaaten sehr stark reguliert. Dies wiederum führt hin zum Trend der neuen Arbeitsformen. Befristete Arbeitsverträge, Teilzeit, Leiharbeit, Selbständigkeit etc tragen klar zur Zersplitterung des Arbeitsmarktes bei und stellen auch die Sozialversicherungssysteme vor immer größere Herausforderungen. Das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht war ursprünglich nur für unbefristete Vollzeit-Standardarbeitsverträge gemacht worden und daher fallen die neuen Arbeitsformen oft nicht unter den Schutzschirm des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts.

Die Studie zeigt auf, dass in den Mitgliedstaaten nur sehr langsam auf die neuen Beschäftigungsverhältnisse reagiert wird. Somit kommt es nicht nur de facto, aber auch de iure zu einer Ungleichbehandlung. Oft wird dann von sogenannten „Outsidern“ und „Insidern“ gesprochen. Insider sind im Besitz von allen Rechten, Outsider nicht.

Eines enthüllt die Studie klar: Dort, wo es starke und verlässliche Sozialpartner gibt, wird auf die neuen Arbeitsformen besser reagiert und finden Sozialpartnervereinbarungen auch Niederschlag in gesetzlichen Regelungen. Dies trägt auch zur Entwicklung des Arbeitsrechts bei – leider jedoch nur auf nationaler- und nicht auf EU Ebene. Abzuwarten bleibt nun, was der Beschäftigungsausschuss mit dieser mehr als 300 Seiten starken Studie macht. Hoffentlich verschwindet sie nicht in einer Schublade, sondern wird für zukünftige Initiativen des Ausschusses genutzt.


Weiterführende Informationen:

Studie über die Auswirkungen neuer Arbeitsformen auf die Beziehungen zwischen den Sozialpartnern und die Entwicklung des Arbeitsrechts in der Europäischen Union (nur in Englisch verfügbar)