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Keiner wollte es so richtig wahr haben, aber nun steht es fest: Die Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie ist gescheitert und dies ist nicht einer Mehrheit, sondern einer Minderheit von Mitgliedstaaten zu verdanken. Das Europäische Parlament war zu Recht nicht bereit einen faulen Kompromiss zu schließen. Nun gilt weiter die „alte“ Arbeitszeitrichtlinie, mit all ihren positiven, aber auch negativen Folgen für die ArbeitnehmerInnen.
Großbritannien, Deutschland, Polen und andere machen Ausnahme zur Regel
Eine Handvoll Mitgliedstaaten, darunter Großbritannien, Deutschland, Polen und noch 5 weitere kleine Länder machten nach mehrjährigen Verhandlungen in letzter Sekunde der Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie einen Strich durch die Rechnung. Knackpunkt war unter anderem die sogenannte Opt Out Regelung, also das mögliche Abgehen von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Das Opt Out war ursprünglich als Ausnahme für Großbritannien eingeführt worden. Nun gilt es unbefristet weiter, dank einiger weniger Staaten, die sich dafür bis zum Schluss eingesetzt haben. Das Parlament wollte ein Auslaufen des Opt Outs, ist aber am Widerstand des Rates gescheitert.

Vielen Mitgliedstaaten drohen Vertragsverletzungsverfahren - auch Österreich!
Nun drohen vielen Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren der EU Kommission, weil es weiterhin an einer EU-weiten Regelung fehlt, die den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs Rechung trägt, wonach Bereitschaftsdienst grundsätzlich Arbeitszeit ist. Dafür setzte sich auch das Parlament ein. Der Rat sah dies anders und wollte sich nicht darauf verständigen, dass Bereitschaftsdienst grundsätzlich als Arbeitszeit gilt – obwohl dies der EUGH so entschieden hat und die Urteile schon vor Jahren gefällt wurden.

ArbeitnehmerInnen müssen auch in Zukunft auf die Weiterentwicklung EU-weiter Mindeststandards warten
Traurig aber wahr, die Leidtragenden sind einmal mehr die ArbeitnehmerInnen Europas, die diese Entscheidung ausbaden werden müssen. Man kann nur hoffen, dass der Rat bzw die Minderheit der „Blockierer“ bald zur Vernunft kommen und zu einer pragmatischen Lösung finden. Jetzt bleibt einmal abzuwarten wie die Kommission auf das Scheitern zwischen Rat und Parlament reagieren wird. Viele Optionen hat die Kommission nicht, am ehesten ist mit einem neuen Richtlinienvorschlag zu rechnen. Wie dieser Vorschlag jedoch ausgestaltet sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden.


Weiterführende Informationen:

Presseaussendung des Europäischen Parlaments (nur in Englisch verfügbar)