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Am 17. März 2009 trafen sich das erste Mal offiziell beim Vermittlungsausschuss Vertreter des Europäischen Parlaments und des Rates, im Beisein der Europäischen Kommission, um eine Einigung bei der Arbeitszeitrichtlinie herbeizuführen. Trotz stundenlanger Verhandlungen steht eines bereits jetzt fest: Der Stolperstein ist und bleibt weiterhin die Frage des Opt-Outs, also ob ein Abgehen von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden erlaubt sein soll oder nicht.
Opt-Out als Stolperstein und Hauptproblem
Ein Kompromiss bei der Arbeitszeitrichtlinie sei in greifbarer Nähe, so formulierte es ein optimistischer ranghoher Vertreter der Europäischen Kommission anlässlich des Vermittlungsausschusses. Einige Mitgliedstaten wollen jedoch gerade am Opt-Out ohne Wenn und Aber festhalten. Das Europäische Parlament plädiert für ein Auslaufen dieser Regelung innerhalb von 36 Monaten. Zurzeit herrscht bei dieser Frage somit eine Pattstellung, ein Ausweg wird wohl schwer zu finden sein. Großbritannien, Deutschland, Polen, Bulgarien und einige andere Mitgliedstaaten sprachen sich klar für ein Weiterbestehen der Opt-Out Regelung aus und blockieren damit im Moment eine Lösung. Österreich setzt sich für ein Auslaufen der Opt Out Regelung ein und versucht eine Einigung auch auf Ratsebene herbeizuführen. Laut einer Verhandlerin auf Seiten des Europäischen Parlaments werde es keinen Deal geben, solange es kein zufriedenstellendes Ergebnis beim Opt-Out gibt.

Annäherung beim Bereitschaftsdienst

Strittig ist auch noch immer die Frage, ob der inaktive Teil des Bereitschaftsdienstes, so wie dies der EUGH laut der geltenden Arbeitszeitrichtlinie ausgelegt hat, als Arbeitszeit gilt. Der Rat spricht sich dagegen aus, das Europäische Parlament dafür. Die Europäische Kommission sieht diesen Punkt so wie das Europäische Parlament und auch der EUGH. Jedoch ist bei diesem Punkt eine Annäherung und ein Kompromiss schneller vorstellbar als beim Opt-Out. Weiter offen sind auch noch die Punkte zur Berechnung der Arbeitszeit, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Definition des leitenden Angestellten und zu den Ausgleichsruhezeiten.

Lösung nur im Gesamtpaket – bei Scheitern drohen Vertragsverletzungsverfahren
Eines ist jedoch klar und zwar sowohl für das Europäische Parlament als auch für den Rat. Es muss eine Lösung für alle offenen Probleme geben. Einzellösungen werden von beiden Seiten abgelehnt. Bis Ende Mai läuft die offizielle Frist des Vermittlungsverfahrens. Wird bis dahin keine Einigung erzielt, gilt weiterhin die derzeit in Kraft stehende Arbeitszeitrichtlinie. Dies kann zur Konsequenz haben, dass die Europäische Kommission gegen manche Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren einleiten wird müssen, denn gerade beim Bereitschaftsdienst verstoßen viele Mitgliedstaaten gegen die bestehende Richtlinie. Möglich wäre auch, dass die Europäische Kommission einen neuen Vorschlag nur hinsichtlich des Bereitschaftsdienstes unterbreiten würde. Ob dies jedoch tatsächlich so geschehen wird ist zum jetzigen Zeitpunkt schwer abzuschätzen. Der nächste Vermittlungsausschuss tritt am 1. April 2009 zusammen, wo eine vorzeitige Einigung erzielt werden könnte.