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Im Rahmen der Evaluierung der eigenen Rechtssetzung („REFIT“) hat die EU-Kommission in den vergangenen Monaten auch einen Fitnesscheck für den Bereich Naturschutz durchgeführt. Das Ergebnis dieses Prozesses ist der „Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft“, der seitdem in Brüssel intensiv diskutiert wird. Insgesamt kommt der Fitnesscheck zum Schluss, dass die in Kraft befindlichen Naturschutzrichtlinien ihren Zweck erfüllen. Die Durchführung der bestehenden Rechtsgrundlagen soll aber wirksamer werden, damit auch Bevölkerung und Wirtschaft davon profitieren.

 

Der „Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft“ definiert vier Schwerpunkte und 15 mehr oder weniger konkrete Maßnahmen, um die praktische Umsetzung der Naturschutzrichtlinien zu verbessern. Diese reichen von einer effizienteren Gestaltung der Genehmigungsverfahren bis hin zu einer besseren Einbindung der betroffenen Bevölkerung, wobei gerade junge Menschen aktiver beteiligt werden sollen. Der Wissensaustausch soll durch eine gemeinsame Plattform verbessert und Fördermaßnahmen ausgebaut werden. Eine gute Bewirtschaftung der Natura-2000-Gebiete soll stärker anerkannt werden als bisher.

 

Am 6. Juni organisierte die Kommission gemeinsam mit dem Ausschuss der Regionen und der maltesischen Ratspräsidentschaft eine Konferenz zu diesem Aktionsplan. Der Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, betonte dabei, dass Europa nur dann wettbewerbsfähig sein könne, wenn der Kontinent auch darauf achtet, seine Natur zu erhalten. Dabei stellte er fest, dass es keine Frage von Technologien oder des Geldes sei, ob Naturschutz erfolgreich betrieben würde. Vielmehr wäre es von zentraler Bedeutung, dass alle in dieselbe Richtung arbeiteten.

 

Bei einer weiteren Veranstaltung am 7. Juni, die von CEEweb for Biodiversity organisiert wurde, stand die Frage im Vordergrund, wie Bevölkerung und Wirtschaft von der Natur bzw. den Schutzgebieten profitieren können. Der Vorsitzende des Umweltausschusses ENVI des Europäischen Parlaments, Benedek Javor, hielt fest, dass die Ausweisung eines Natura 2000 Schutzgebietes keinen wirtschaftlichen Stillstand bedeute, sondern dass sie vielmehr dazu beitragen könne, einen wirtschaftlichen Aufschwung zu erzielen. Gerade für den Tourismus, aber auch für die Landwirtschaft und das Wohlbefinden ist eine intakte Natur Voraussetzung. Hinzu kommt die Ausgleichswirkung der Naturlandschaft, beispielsweise zum Schutz vor Hochwasser oder zur Verbesserung der Luftqualität.

 

Die Europäische Union begann bereits früh, Naturschutz und Biodiversität in ihre Aufgabenbereiche zu integrieren. Bereits 1979 wurde mit der Vogelschutzrichtlinie ein wichtiger Schritt gemacht, um wildlebende Vogelarten in Europa zu erhalten. 1992 wurden durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zahlreiche Pflanzen, Tiere und Lebensräume als schützenswert eingestuft. Diese beiden Richtlinien bilden gemeinsam die Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Schutzgebieten unter dem Titel „Natura 2000“, dessen Netz die so klassifizierten Schutzgebiete in der EU untereinander verbindet. Derzeit werden so rund 18 % der Landflächen und 6 % des Meeresraums in der EU abgedeckt. Es ist damit das weltgrößte koordinierte Naturschutz-Netzwerk.

 

Jedes Mitgliedsland bestimmt in diesem Zusammenhang nach ökologischen Standpunkten die als schützenswert erachteten Lebensräume, die von der Europäischen Kommission in weiterer Folge bewertet werden. So sollen ausreichende Flächen gefunden werden, die die Artenvielfalt sichert und so gleichzeitig ein durchgängiges und Nationalstaaten übergreifendes Netz bilden. Doch genau die Ausweisung neuer Schutzgebiete stößt in der Praxis immer wieder auf Widerstände auf lokaler Ebene, da die ansässige Bevölkerung die wirtschaftliche Entwicklung der Gebiete gefährdet sieht. Innerhalb der Länderberichte zur Umsetzung der EU-Umweltpolitik attestierte die Kommission Anfang des Jahres Mängel bei der Ausweisung neuer Schutzgebiete, weshalb sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich im Raum steht.

 

Weiterführende Informationen:

AK EUROPA: Kommission veröffentlicht Umwelt-Länderberichte

EU Kommission: Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft

EU Kommission: Umwelt-Länderberichte im Überblick