Nachrichten

Zurück
In einem Schreiben vom 7. April 2011 an EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso, den österreichischen EU-Kommissar Johannes Hahn, den Gesundheits- und VerbraucherInnenkommissar John Dalli und den Handelskommissar Karel De Gucht betont die Bundesarbeitskammer Österreich, dass aufgrund des AKW-Unfalls in Fukushima Sondervorschriften für japanische Lebensmittel dringend nötig seien. Befremdung löste insbesondere eine Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission aus. Sie sieht Strahlengrenzwerte für aus Japan stammende Nahrungsmittel vor, die sogar über jenen für von Tschernobyl verstrahlten Gebiete als auch über jenen, die die japanische Regierung festgesetzt hat, liegen. Nach der von vielen Seiten, ua auch der Bundesarbeitskammer, geübten Kritik reagierte die Kommission nun rasch und veröffentlichte am 11. April eine revidierte Durchführungsverordnung, die die Strahlengrenzwerte für japanische Lebensmittel drastisch reduziert.
Im Vergleich zur ursprünglichen Verordnung 297/2011 vom 25. März 2011 liegen die Grenzwerte bei der neuen Verordnung 351/2011 vom 11. April 2011 beispielsweise bei Caesium 134 und 137 statt bei 400 nun bei 200 Becquerel/kg im Falle von Säuglingsnahrung, bei Milchprodukten bei 200 statt bei 1.000 Becquerel/kg und für sonstige Nahrungsmittel bei 500 statt bei 1.250 Becquerel/kg.

Der Brief der Bundesarbeitskammer Österreich sieht neben einer Revidierung der Durchführungsverordnung im Rahmen des Vorsorgeprinzips aber auch einen Importstopp für Lebensmittel aus Japan und lückenlose Kontrollen vor. Das Schreiben wurde darüber hinaus auch den österreichischen EU-Abgeordneten zur Information und mit der Bitte um Unterstützung weitergeleitet.

Brief der Bundesarbeitskammer Österreich an die Europäische Kommission vom 7. April 2011


Durchführungsverordnung (EU) Nr. 351/2011 der Kommission vom 11. April 2011 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 297/2011 zum Erlass von Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln, deren Ursprung oder Herkunft Japan ist, nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima