Nachrichten

Zurück
Erstmals diskutierte der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres die Auswirkungen des Vertrags von Lissabon im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Mit in Kraft treten des Vertrages von Lissabon kommt dem Europäischen Parlament automatisch eine wichtige Rolle beim Schutz der Grundrechte zu. Das Mitentscheidungsverfahren wird zum „normalen“ Verfahren. Das Parlament gewinnt so an Gewicht gegenüber dem Rat dazu. Zusätzlich wird jeder neue legislative Akt der Kommission der Charta der Grundrechte entsprechen müssen.
Charta der Grundrechte erlangt gleiche Wichtigkeit wie der EG Vertrag
Mit dem Vertrag von Lissabon erlangt die Charta der Grundrechte Rechtsverbindlichkeit in der EU. Allerdings haben sich Großbritannien und Polen eine Ausnahme davon ausgehandelt, sodass die Grundrechtecharta vor britischen und polnischen Gerichten keinen Rechtsschutz gewähren wird. In einem Bericht des Europäischen Parlaments wurde zu den Ausnahmeregelungen festgehalten, dass diese einen dramatischen Rückschlag und eine schwere Beschädigung des innersten Selbstverständnisses der Europäischen Union darstellen. Doch vielleicht hilft ein glücklicher Umstand zu einer „Auflösung“ der Ausnahmeregelung. Laut Vertrag von Lissabon soll die EU der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beitreten. Interessant dabei ist, dass kein Mitgliedstaat sich dabei ein „Opt Out“, also eine Ausnahmeregelung davon, gesichert hat. Die EMRK garantiert einen Katalog von Grundrechten und Menschenrechten. Über ihre Umsetzung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Damit könnte durch die Hintertür doch die Möglichkeit geschaffen werden, dass auf alle Mitgliedstaaten, für die die Grundrechtecharta nicht gilt, sehr wohl die EMRK Anwendung findet. Interessant dabei ist, dass es zu einer „externen Kontrolle“ aller Mitgliedstaaten der EU durch den Europäischen Menschengerichtshof kommen würde. Bevor es dazu allerdings kommt, muss der Rat einstimmig dafür sein, und auch die Zustimmung des Europäischen Parlaments ist erforderlich. Einige Abgeordnete zeigten sich erfreut, gleichzeitig aber auch überrascht darüber, dass die Mitgliedstaaten diese „Lücke“ übersehen haben.

Arbeitsaufwand wird sich verdoppeln
Die Mitglieder des Ausschusses fassen im Großen und Ganzen die Erweiterung der Zuständigkeiten positiv auf. Fakt ist aber auch, dass sich mit Einführung des Mitentscheidungsverfahrens in Sachen Freiheit, Sicherheit und Recht der Arbeitsaufwand verdoppeln wird. Dies bemängelten die Abgeordneten und forderten Unterstützung. Ob sie diese bekommen werden, bleibt aber noch abzuwarten.