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Innerhalb der EU ist es gelebte Praxis, dass Menschen in ein anderes EU-Land reisen, dort wohnen, arbeiten oder von ihren Arbeitgeber:innen in ein anderes EU-Land entsandt werden. Ein grenzüberschreitender, digitaler Nachweis etwa im Rahmen der Gesundheitsversorgung, Pensionen oder Familienleistungen ist aber bislang noch nicht durchgängig möglich. Daher hat die EU-Kommission Anfang September in einer neuen Mitteilung Instrumente präsentiert, mit welchen sie einen schnelleren und einfacheren digitalen Zugang zu den Diensten der Sozialversicherung ermöglichen möchte.