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ZurückDie Europäische Kommission strebt an, Problembereiche im Zusammenhang mit den Aktivitäten von Ratingagenturen zu beheben. Konkret wird vorgeschlagen drei EU-Richtlinien zu ändern: die Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), die Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIF) sowie die Verordnung 1060/2009/EG über Ratingagenturen.
Die Bundesarbeitskammer (BAK) erlaubt sich, eine erste Einschätzung und Positionierung zu den im Betreff genannten Legislativinitiativen zu übermitteln. Dies schließt nicht aus, dass noch präzisierende und ergänzende Stellungnahmen erfolgen.