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Am Mittwoch dieser Woche hätte das Europäische Parlament es in der Hand gehabt und Geschichte schreiben können. Verhindert hat dies aber das negative Votum der Europäischen Volkspartei (EVP) und zwar sprichwörtlich in letzter Sekunde. Somit bleibt vorerst die alte Mutterschutzrichtlinie von 1992 weiter in Kraft – ein weiterer Tiefpunkt in Richtung Weiterentwicklung Europäischer Mindeststandards.
20 Wochen Mutterschaftsurlaub rücken in weite Ferne
Der Frauenausschuss des Europäischen Parlaments sprach sich klar für Verbesserungen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren und stillenden erwerbstätigen Frauen aus und forderte unter anderem den Mutterschaftsurlaub auf mindestens 20 Wochen zu verlängern. Dies ging weit über die Vorstellungen des Kommissionsvorschlages hinaus. Auch der Rat wollte keine Verlängerung auf 20 Wochen. Und leider wollten dies auch nicht die konservativen Mächte des Europäischen Parlaments. Kurz vor der Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments wurde von der EVP-Fraktion ein Antrag eingebracht, mit welchem der gesamte Bericht in den Ausschuss hätte zurückverwiesen werden sollen. Aufgrund einer breiten konservativen Mehrheit wurde diesem Antrag dann auch stattgegeben und der Bericht muss nun erneut vom Ausschuss behandelt werden. Dadurch kann mit einer schnellen Einigung nicht gerechnet werden; Man darf sich schon jetzt auf jahrelange Verhandlungen einstellen.

Kampf für Europäische Mindeststandards geht weiter
Der Bericht hätte einen obligatorischen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen nach der Entbindung der Frau und einen obligatorischen Mutterschaftsurlaub von mindestens sechs Wochen nach der Entbindung vorgesehen. Auch gleichgeschlechtliche und unverheiratete Paare hätten durch diese Richtlinie die gleichen Rechte bekommen. Ebenso war das Verbot einer Kündigung und jeglicher Vorbereitung der Kündigung während der Zeit der Schwangerschaft bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs geplant. Die Rückkehr von Frauen an denselben oder an einen gleichwertigen Arbeitsplatz war ebenfalls Teil des Berichts. Nun sind all diese Forderungen vom Tisch. Man kann nur hoffen, dass die EU-Wahlen am 7. Juni ein Ergebnis bringen werden, die eine arbeitnehmerfreundlichere Zusammensetzung des Parlaments zur Folge hat, welches auch die rasche Weiterentwicklung europäischer Mindeststandards gewährleisten wird.


Weiterführende Informationen:

Legislativbericht zur Mutterschutzrichtlinie