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Als Basis für die Schaffung eines permanenten Rettungsschirmes für den Euro soll der Artikel 136 des Lissabon-Vertrags geändert werden. Der neue ständige Europäische Stabilitätsmechanismus soll die bisherigen bis 2013 befristeten Stabilitätsmechanismen ablösen.
Im Dezember hatten die Staats- und RegierungschefInnen entschieden, Artikel 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu ergänzen : „Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren. Die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus wird strengen Auflagen unterliegen.“

Diese Woche legte die Kommission ihre positive Stellungnahme zur Änderung des Artikels 136 im Rahmen eines vereinfachten Änderungsverfahrens dem Europäischen Parlament vor. „Die EU-Kommission ist der Meinung, dass die Bedingungen erfüllt sind, um eine begrenzte Vertragsänderung vorzunehmen.“ Das vereinfachte Verfahren würde die verfassungsrechtlichen Bestimmungen in den Mitgliedsstaaten herabsenken und erhöht damit die Wahrscheinlichkeit, dass die Vertragsänderung angenommen wird.

Einige Abgeordnete kritisierten, dass durch den intergouvernementalen Ansatz die Kompetenzen der EU Kommission, Parlament und Rat bezüglich des Stabilitätsmechanismus nicht klar geregelt seien und es eine stärkere Transparenz brauche. Ende März will der Europäische Rat den Stabilitätsmechanismus verabschieden.


Weiterführende Informationen:

Stellungnahme der Kommission (nur Englisch)

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 16. Und 17. Dezember 2010