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Diese Woche legte die EU-Kommission zwei Richtlinien vor, mit denen sie ausländische Spitzenkräfte und SaisonarbeiterInnen nach Europa locken will. Die EU-Kommission verfolgt damit ein klares Ziel. Die Zulassungskriterien sollen für ganz Europa vereinheitlicht und die mit der Zulassung verbundenen Rechte festgeschrieben werden. Große Begeisterung riefen die Vorschläge aber nicht gerade hervor.
Ist die EU auf SaisonarbeiterInnen aus Drittstaaten angewiesen?

Cecilia Malmström, zuständige EU-Innenkommissarin, stellte fest, dass die ArbeitgeberInnen in der EU zunehmend auf die Mithilfe von Menschen aus Nicht-EU-Ländern angewiesen sind, sei es in der Landwirtschaft, im Gartenbau oder im Fremdenverkehrsgewerbe. Es stehen dafür immer weniger ArbeitnehmerInnen aus der EU zur Verfügung, so Malmström. Wenn man sich die derzeitigen Arbeitslosenzahlen anschaut, kann man sich über so eine Aussage nur wundern. Die wichtigsten Kernpunkte des Richtlinienvorschlages sind folgende: ein vereinfachtes Verfahren für die Zulassung von SaisonarbeitnehmerInnen aus Drittstaaten; die Festlegung einer für die gesamte EU einheitlichen Höchstdauer für Saisonarbeit (sechs Monate pro Kalenderjahr); die Möglichkeit einer Mehrfach-Erlaubnis für SaisonarbeiterInnen für maximal drei Jahre oder eines vereinfachten Wiedereinreiseverfahrens in aufeinanderfolgenden Saisons; Gleichstellung von SaisonarbeiterInnen mit inländischen ArbeitnehmerInnen in Bezug auf bestimmte Rechte (Empfang von Sozialleistungen, Erwerb einkommensabhängiger gesetzlicher Pensionsansprüche, Zugang zu Waren und Dienstleistungen usw.); Fortbestand der Möglichkeit einer Arbeitsmarktprüfung durch die EU-Mitgliedstaaten und der Festlegung von Saisonarbeiterquoten. Gerade der letzte Punkt ist sehr wichtig. Es bleibt somit dabei, dass die Mitgliedstaaten weiterhin bestimmen können, ob sie SaisonarbeiterInnen zulassen oder nicht. Hauptkritikpunkt von Gewerkschaft und AK bleibt aber, dass die Problematik der Rückkehrmigration nicht ausreichend beleuchtet wird. Es wird angenommen, dass nach der Verrichtung der Saisonarbeit die ArbeitnehmerInnen in ihre Heimat zurückkehren. Ein Trugschluss, dem schon viele aufgesessen sind.

Konzernen soll die interne Entsendung von ArbeitnehmerInnen erleichtert werden

Die konzerninterne Entsendung von qualifizierten ArbeitnehmerInnen multinationaler Unternehmen hat es der EU-Kommission ebenfalls angetan. Man erhofft sich dadurch, dass es zu einem Transfer von Fachwissen nach Europa kommt, was wiederum zur Stärkung der europäischen Wirtschaft beitragen würde. Bis dato gab es diesbezüglich viele Hürden in der EU. Nun soll es sowohl für Führungs- und Fachkräfte als auch für Trainees zu einer Einführung einheitlicher Regelungen kommen. Die Entsendungen sollen höchstens für drei Jahre möglich sein, für Trainees allerdings für maximal ein Jahr.

EU-Parlament und Rat sind nun am Zug

Der Vertrag von Lissabon brachte es mit sich, dass nun das EU-Parlament und der Rat gemeinsam eine Einigung finden müssen. Ob es damit schneller zu einer Entscheidung kommen wird, bleibt offen. Auf Ratsebene gilt das Einstimmigkeitsprinzip nicht mehr, es bedarf einer qualifizierten Mehrheit. Somit wird es nicht mehr so einfach einen Richtlinienvorschlag zu blockieren. Bei beiden Richtlinien wird sich das AK Büro in Brüssel aktiv einbringen, denn aus ArbeitnehmerInnensicht sind die Richtlinien mit einiger Kritik behaftet.

Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung der Europäischen Kommission zur Saisonierrichtlinie

Richtlinienvorschlag zu SaisonarbeitnehmerInnen

Pressemitteilung der Europäischen Kommission zur konzerninternen Entsendung

Richtlinienvorschlag zur konzerninternen Entsendung