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Diese Woche tagte der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments, um unter anderem über sensible Alpenregionen im Rahmen der so genannten Alpenkonvention, das Straßenverkehrspaket und damit verbunden die vom Verkehrsausschuss geforderte 12-Tage-Regelung für BusfahrerInnen zu diskutieren.
12-Tage-Regelung für BusfahrerInnen:
Bereits in der 2. Lesung wird das Straßenverkehrspaket, welches den Zugang zum internationalen Güterkraftverkehrsmarkt und zum Personenverkehrsmarkt bzw. die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers gewährleisten soll, debattiert. Für den Berichterstatter Grosch von der Europäischen Volkspartei und seinem Parteikollegen Jarzembowski ist es von zentraler Bedeutung, dass BusfahrerInnen zukünftig der „12-Tage-Regelung“ unterliegen sollen. Derzeit müssen BusfahrerInnen nach 6 Tagen eine Pause von mindestens 36 Stunden einlegen, mit in Kraft treten der neuen Verordnung soll eine Ruhezeit erst nach 12 Tagen möglich sein. EU-Abg. Simpson von den Sozialdemokraten spricht hier von einem gewissen Druck der Gewerkschaften bezüglich dieser Regelung.

Sensible Alpenregionen:
Ohne weitere Probleme dürfte die Zustimmung über das Protokoll über die Durchführung der so genannten Alpenkonvention im Bereich Verkehr über die Bühne gehen. Bereits Ende der 80er Jahre beschlossen die acht Länder des Alpenbogens (Österreich, Deutschland, Italien, Frankreich, Liechtenstein, Monaco, Schweiz, Slowenien) ein Abkommen zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung der Alpen auszuarbeiten. Im Verkehrsprotokoll zur Alpenkonvention verpflichten sich diese Länder zu einer nachhaltigen Verkehrspolitik, die zum Beispiel explizit eine Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene vorsieht und die Förderung umwelt- und ressourcenschonender Verkehrsträger vorsieht. Im April soll das Verkehrsprotokoll vom Europäischen Parlament verabschiedet werden. Auf Ratsebene gibt es allerdings nach wie vor Probleme mit Italien, das die Alpenkonvention noch nicht ratifiziert hat. Im Hintergrund sollen derzeit Gespräche der tschechischen Ratspräsidentschaft mit Italien laufen, um eine Einigung und damit die Ratifikation zu erreichen.

Aussprache mit Verkehrskommissar Tajani – Arbeitszeitrichtlinie im Straßenverkehr und Passagierrechte im Flugverkehr:
Verkehrskommissar Tajani skizzierte in einer Diskussion mit dem Verkehrsausschuss seine Vorhaben zu den Passagierrechten im Flugverkehr. Bereits im 2. Halbjahr 2009 soll eine Kommissionsmitteilung über die Anwendung der Verordnung zu den Passagierrechten veröffentlicht werden. Eine Revision der Verordnung soll nächstes Jahr herauskommen und Schwachstellen der derzeitigen Regelung abdecken.
EU-Abgeordneter Jarzembowski (Europäische Volkspartei) wollte von Kommissar Tajani wissen, ob die Arbeitszeitrichtlinie im Straßenverkehr nun auch für Selbständige gelten solle wie in der derzeit geltenden Fassung vorgesehen oder ob man dies irgendwie vermeiden könne. Der Hintergrund zu dieser Frage ist ein neuer Richtlinienvorschlag, der Selbständige vom Geltungsbereich ausnehmen soll. Vor 2 Wochen lehnte der Beschäftigungsausschuss diesen Kommissionsvorschlag ab, Selbständige müssen sich demnach ebenfalls an die darin beschriebenen Lenk- und Ruhezeiten halten – ein denkwürdiger Lobbyingerfolg der ArbeitnehmervertreterInnen. Tajani äußerte sich zurückhaltend und hofft, dass sich das Parlamentsplenum im Mai doch noch für den Kommissionsvorschlag aussprechen wird. Ein Wunsch, der sich im Sinne der ArbeitnehmervertreterInnen hoffentlich nicht erfüllen wird.