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Diese Woche nahm der Frauenausschuss des Europäischen Parlaments (EP) den Bericht zur Mutterschutzrichtlinie an. Die Berichterstatterin Estrela konnte aber nicht all ihre Forderungen durchsetzen. Die wichtigsten Ergebnisse: 20 Wochen Mutterschaftsurlaub, davon mindestens 6 Wochen nach Entbindung; volle Bezahlung während des Mutterschaftsurlaubs; der Kündigungsschutz gilt von Anfang der Schwangerschaft bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs; die Richtlinie findet Anwendung auf Selbstständige; ein freiwilliger Vaterschaftsurlaub von 2 Wochen nach Entbindung.

20 Wochen Mutterschaftsurlaub sollen garantiert werden

Der Frauenausschuss einigte sich auf 20 Wochen Mutterschaftsurlaub. Dies war wohl einer der umstrittensten Punkte. Einziger Wermutstropfen dabei ist, dass ebenfalls eine sogenannte Passarellklausel beschlossen wurde. Diese besagt, dass die Mitgliedstaaten die letzten 4 der 20 Wochen auf ein auf nationaler Ebene bestehendes System des Urlaubes aus familiären Gründen gelten lassen können. Somit kann ein Teil der Karenzzeit auf den Mutterschaftsurlaub angerechnet werden. Mit einem Schlag werden so aus den 20 nur mehr 16 Wochen Mutterschaftsurlaub.

Volle Bezahlung während des Mutterschaftsurlaubs, Vaterschaftsurlaub nur freiwillig

Der Antrag der Berichterstatterin bezüglich der vollen Bezahlung während des Mutterschaftsurlaubs fand breite Zustimmung. Die Berichterstatterin versuchte im Rahmen der Mutterschutzrichtlinie auch einen verpflichtenden Vaterschaftsurlaub zu erkämpfen. Bei diesem Vorhaben scheiterte sie allerdings. Nun ist nur mehr die Rede von einem freiwilligen Vaterschaftsurlaub. Weiters wurde der obligatorische Teil des Mutterschaftsurlaubs mit 6 Wochen nach der Entbindung festgelegt. Wichtig dabei ist, dass dies unbeschadet bestehender einzelstaatlicher Rechtsvorschriften, die einen obligatorischen Mutterschaftsurlaub vor der Entbindung vorsehen, gilt. Somit bräuchte es diesbezüglich in Österreich zu keinen rechtlichen Änderungen kommen.

Im März wird über den Bericht im Plenum des EP abgestimmt

Der Bericht des Frauenausschusses wird im März im Plenum des EP abgestimmt. Im Juni letzten Jahres hatte eine Koalition von konservativen und liberalen Europaabgeordneten Estrelas Pläne bei einer Abstimmung schon einmal abgelehnt. Ob dies wieder der Fall sein wird, ist schwer einzuschätzen. Möglich ist es, denn die politischen Mehrheitsverhältnisse im EP haben sich zum vorigen Jahr nicht wesentlich verändert.


Weiterführende Information:

Presseaussendung des Europäischen Parlaments (nur in Englisch verfügbar)