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Am Montag wurde im Ministerrat für Beschäftigung und Soziales eine Verlängerung der eingeschränkten Freizügigkeit für ArbeitnehmerInnen für die acht im Mai 2004 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten beschlossen. Damit ist es für unselbständig Beschäftigte aus den Mitgliedsländern aus Mittel- und Osteuropa weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich eine Arbeitsgenehmigung in Österreich zu erhalten.
Begründet wurde die Verlängerung mit den schwerwiegenden Problemen am nationalen Arbeitsmarkt, die eine vorzeitige Öffnung für Beschäftigte aus den neuen Mitgliedstaaten nicht erlauben. Diese Regelung gilt für folgende EU-Staaten: Ungarn, Slowakei, Tschechien, Polen, Slowenien, Lettland, Litauen und Estland. Für Bulgarien und Rumänien gelten die Beschränkungen für deren ArbeitnehmerInnen ebenfalls. Nachdem diese beiden Länder der Europäischen Union aber erst 2007 beigetreten waren, laufen die Regelungen für die Übergangsfristen am Arbeitsmarkt noch weiter und mussten nicht verlängert werden. Keine Beschränkungen am Arbeitsmarkt gibt es für die alten Mitgliedstaaten sowie für Malta und Zypern.

Neben Österreich hat auch Deutschland eine Verlängerung der Übergangsfristen geltend gemacht. Beide Länder haben damit die maximal möglichen Übergangsfristen am Arbeitsmarkt von sieben Jahren ausgeschöpft.

Bereits im Vorfeld machte AK EUROPA im Rahmen einer Veranstaltung in Brüssel auf die Notwendigkeit einer Verlängerung der Übergangsfristen aufmerksam. Unterstützt wurde die Forderung durch Arbeitsmarktexpertin Univ. Prof. Gudrun Biffl (ehemals Wifo, nun Professorin an der Universität Krems). Die österreichische Regierung und Bundesminister Hundstorfer setzten sich ebenfalls engagiert für eine Beibehaltung der Übergangsfristen ein.

Die Europäische Kommission äußerte sich zwar ablehnend gegenüber der österreichischen Forderung. Im Ministerrat konnte nun dennoch die Verlängerung der Beschränkungen bei der Freizügigkeit am österreichischen und deutschen Arbeitsmarkt erreicht werden.