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Vor gut zwei Wochen schnürten BankenaufseherInnen und NationalbankgouverneurInnen aus 27 Ländern das so genannte Basel III-Paket. Dahinter verbirgt sich ein Bündel von Maßnahmen zur strengeren Regulierung von Banken, um so die langfristige Finanzmarktstabilität sicherzustellen. Höhere Anforderungen an Eigenkapitaldeckung und Liquidität sollen künftig auch verhindern, dass Verluste von den Finanzinstituten auf die Staaten und somit letztlich die SteuerzahlerInnen abgewälzt werden. Auch die USA sind nach Einschätzungen von ExpertInnen diesmal ernsthaft mit an Bord.

Herzstück des Pakets ist die Anhebung der Kernkapitalquote bei Banken von 4 auf 6 %. Das darin enthaltene harte Kernkapital soll von bisher 2 auf 4,5 % erhöht werden. Dazu gehören nun, nach Basel III, bei Aktiengesellschaften das Grundkapital sowie einbehaltene Gewinne. Beides kann vollständig zur Deckung von Verlusten herangezogen werden. Die Definition von hartem Kernkapital ist also im Vergleich zu Basel II strenger. Jaime Caruana, Generaldirektor der Internationalen Bank für Zahlungsausgleich (BIZ), spricht deshalb von einer Steigerung der Quantität sowie der Qualität der erforderlichen Eigenmittel von Banken. Darüber hinaus wird für Banken der Aufbau eines Kapitalerhaltungspuffers von 2,5 % harten  Kernkapitals vorgeschrieben, um die Kernkapitalquote von 6 % auch in Krisenzeiten halten zu können. Vorgesehen sind außerdem Sanktionen, sollten Institute nicht über diesen Puffer verfügen, sowie Überwachungsmaßnahmen zum Wiederaufbau nachdem dieser Puffer in schwierigen Zeiten angezapft wurde. Zu den weiteren Maßnahmen zählen ein Konjunkturpuffer sowie erstmals international einheitliche Kennzahlen zur Verschuldung und zur Liquidität von Banken.

Erfolg der Bankenlobby

Aus Sicht der AK sind insbesondere die Erhöhung der Kapitaldeckungsquoten, die strengere Definition sowie der Kapitalerhaltungspuffer zu begrüßen. Getrübt wird die Freude allerdings zunächst dadurch, dass die Regelungen das so genannte Schattenbankensystem, darunter die für die Krise mitverantwortlichen Hedge Fonds, nicht erfasst.

Auch die sehr langen Übergangsperioden – Banken müssen den neuen Anforderungen erst ab Ende 2018 vollständig entsprechen – schieben das Ziel Finanzmarktstabilität auf die lange Bank. Wie die letzte Krise gezeigt hat, wäre dies allerdings insbesondere für ArbeitnehmerInnen von größter Bedeutung. Sie mussten den Löwenanteil der Rechnung in Form von Turbulenzen am Arbeitsmarkt und drohenden Haushaltskonsolidierungen, nicht zuletzt als Folge der stark gestiegenen Staatsverschuldung durch die üppigen Rettungspakete für die Banken, bezahlen.  

Die großzügigen Fristen sind als Erfolg der Bankenlobby zu werten, die bereits Monate im Vorfeld der Einigung über Basel III apokalyptische Bedrohungsszenarien zeichnete. Der Weltbankenverband IIF etwa sprach von ungefähr 270 Milliarden Euro Kapitalbedarf, den allein die Banken der Eurozone bis 2015 zu decken hätten. Weiters war davon die Rede, dass die geplanten Vorschriften den Aufschwung abwürgen und 10 Millionen Arbeitsplätze kosten würden. Noch kurz vor der Bekanntgabe endgültiger Details warnte auch der Bundesverband deutscher Banken vor einem Kapitalbedarf von 100 Milliarden Euro für die zehn größten heimischen Geschäftsbanken – um diese Prognose kurz darauf wieder zurückzuziehen.

Alternativen zur Kreditklemme

Der erhöhte Kapitalbedarf, so die Argumentation, würde zu einer Kreditknappheit führen und so letztlich die Wirtschafsleistung gefährden. Denn die vorgeschriebenen 6 % Kernkapitalquote beziehen sich auf die Summe des  risikogewichteten Vermögens einer Bank. Dazu gehören die vergebenen Darlehen und die gekauften Wertpapiere, deren möglicher Ausfall das Risiko darstellt. Je weniger Risiko diese Aktiva bergen, desto einfacher ist die neue 6 %-Quote zu erreichen. Die erwähnten Schreckensszenarien basieren nun auf der Annahme, dass Banken die risikoreichen Kredite abstoßen und künftig strengere Kriterien bei der Vergabe neuer Darlehen anwenden könnten – mit dem Ergebnis einer Kreditklemme. Seriöse Berichte gehen hingegen davon aus, dass es für den überwiegenden Teil der Banken möglich ist, den erhöhten Kapitalbedarf über die Einbehaltung von Gewinnen abzudecken. Darüber hinaus muss nicht zwangsläufig das Kreditportfolio hinsichtlich des Risikos angepasst werden, auch Wertpapiere können abgestoßen und durch risikoärmere ersetzt werden.

Forderungen der AK

Bezüglich der oben erwähnten Verschuldungs- und Liquiditätskennzahlen ist vor allem zu bemängeln, dass noch nicht klar ist, wie sie tatsächlich aussehen werden. Doch je weiter weg vom Zeitpunkt der Krise die Konkretisierung erfolgt, umso weniger streng werden diese möglicherweise gestaltet.

Liquiditätskennzahlen geben Auskunft darüber, inwieweit ein Finanzinstitut in der Lage ist, Anlagevermögen zu liquidieren um plötzlich fällig gestellte Verbindlichkeiten zu bedienen. Dabei haben sich insbesondere in der Krise Einlagen als sichere Verbindlichkeiten erwiesen. Die AK fordert daher, dass durch Einlagen gesicherte Aktiva hinsichtlich ihrer Risikobewertung untergewichtet werden und das auch Eingang in die Berechnung der „Liquitiy Coverage Ratio“ findet, die Liquiditätskennzahl über kurzfristig fällige Verbindlichkeiten. Die „Net Stable Funding Ratio“ gibt Auskunft über die Qualität der langfristigen Verbindlichkeiten und sollte so gestaltet sein, dass das Verhältnis zwischen langfristigen Investitionen einer Bank und deren kurzfristiger Refinanzierung nachhaltig ist.

Was im Basel III-Paket zudem zu wünschen übrig lässt ist die Behandlung systemrelevanter Banken im Falle künftiger Krisen. So ist zwar ein Eigenkapitalaufschlag zu den 6 % für „too big to fail“-Banken angedacht, jedoch nicht ausreichend ausformuliert. Die AK fordert außerdem ein Bankensonderinsolvenzrecht für diese Institute. Damit Staaten künftig nicht mehr erpressbar sind, soll die leichtere Zerschlagung dieser Banken möglich sein und die EigentümerInnen sollen an den Verlusten beteiligt werden.

Weiterführende Informationen:

AK-Stellungnahme zum Konsultationspapier der Kommission: Mögliche weitere Änderungen der Richtlinie über die angemessene Eigenkapitalausstattung (CRD IV)

Basel III: towards a safer financial system. Speech by Mr Jaime Caruana, General Manager of the Bank for International Settlements (nur in Englisch)

IIF-Studie: Cumulative Impact on the Global Economy of Proposed Changes in the Banking Regulatory Framework (nur in Englisch)