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Gut informierten Kreisen zufolge leitet die EU-Kommission nächste Woche die zweite Konsultationsphase der europäischen Sozialpartner zur Arbeitszeitrichtlinie (AZ-RL) ein. Nun geht es um den konkreten Inhalt des in Aussicht genommenen Vorschlags. Spannend wird sein, ob es zu einer umfassenden oder nur teilweisen Überarbeitung kommt wird und ob die europäischen Sozialpartner selbst die Verhandlungen aufnehmen, oder auf einen Vorschlag der EU-Kommission warten werden. Letzteres ist wahrscheinlich und realistischer.
Alleinige Überarbeitung des Bereitschaftsdienstes und der Ausgleichsruhezeiten stellt Option dar

Die EU-Kommission hält eine Überarbeitung der AZ-RL in der EU für dringend notwendig. Laut informierter Kreise hält die EU-Kommission zwei Möglichkeiten bei der Überarbeitung für überlegenswert. Die erste wäre eine fokussierte - man würde sich nur auf wenige Probleme im Zusammenhang mit der Arbeitszeitrichtlinie konzentrieren. Der Bereitschaftsdienst und die Ausgleichsruhezeiten könnten davon betroffen sein. Diese beiden Punkte sprechen insbesondere die Problematik in Gesundheitseinrichtungen mit 24-Stunden-Dienst an. Gerade der Bereitschaftsdienst und die damit zusammenhängenden Verstöße gegen die AZ-RL führten zu einer Reihe von EuGH- Urteilen, die jedenfalls respektiert werden müssen. Es darf zu keinem Rütteln an Grundsätzen, wie z.B. dass Bereitschaftsdienst Arbeitszeit ist, kommen.

Umfassende Überarbeitung der AZ-RL würde eher den Veränderungen in der Arbeitswelt entsprechen

Eine weitere Möglichkeit wäre eine umfassende Überarbeitung der AZ-RL. Die EU-Kommission ortet grundlegende Veränderungen in der Arbeitswelt, die es in den letzten Jahren ohne Zweifel sicher gegeben hat. Um auf diese Veränderungen in der Arbeitswelt zu reagieren, wäre gerade eine umfassende Überarbeitung angebracht. Man könnte so besser auf die immer flexibler werdenden Arbeitsformen reagieren. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, bei der gerade Regeln bezüglich der Arbeitszeit extrem wichtig sind, könnte so besser geregelt werden. Bei einer umfassenden Überarbeitung wären natürlich der Bereitschaftsdienst, die Ausgleichsruhezeiten und das berühmte „Opt-out“ - das Abgehen von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit, neu zu verhandeln.

EU-Sozialpartner haben acht Wochen Zeit für die zweite Konsultationsphase

Sobald die zweite Konsultationsphase beginnt, bleiben den europäischen Sozialpartnern acht Wochen, um auf die Fragen der EU-Kommission zu antworten. Die wichtigste Frage betrifft die allfällige Bereitschaft die neue AZ-RL selbst zu verhandeln. Dies wäre ein gewagtes Unterfangen, da der Ausgang mehr als ungewiss ist. Daher ist eher damit zu rechnen, dass es der EU-Kommission überlassen bleibt einen neuen Vorschlag zu präsentieren.