Publikationen

Zurück
Die Bundesarbeitskammer (AK) setzt sich seit Jahren dafür ein, dass Sonderpräferenzen im Rahmen des Allgemeinen Zollpräferenzsystems (APS+) tatsächlich nur dann gewährt werden, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt werden. Pakistan erfüllt die Voraussetzungen für das APS+ in zweifacher Hinsicht nicht: Es hat noch nicht alle der 27 erforderlichen Konventionen ratifiziert und es verstößt regelmäßig und schwerwiegend gegen die bereits ratifizierten ILO-Kernarbeitsnormen. Die AK spricht sich daher gegen die aktuell diskutierte Einbeziehung Pakistans in das APS+ unter den gegebenen Umständen aus.
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung

Éva Dessewffy

Kontakt per E-Mail