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ZurückGrundsätzlich ist die Initiative der Kommission Wohnimmobilienkredite zu regeln zu begrüßen. Es bestehen jedoch Bedenken dies zum aktuellen Zeitpunkt und unter großem Zeitdruck zu tun. Viele Mitgliedstaaten und auch Österreich haben anlässlich der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie vor etwa einem Jahr den Bereich der Wohnkredite neu geregelt. Mit Ausnahme des Rücktrittsrechts gelten in Österreich alle wesentlichen Bestimmungen gleichermaßen für Verbraucher- und Wohnimmobilienkredite.
Bei einer neuen Regelung für Wohnimmobilienkredite ist unseres Erachtens besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass bei den Begrifflichkeiten und den Formulierungen möglichst eine Anlehnung an die Verbraucherkreditrichtlinie erfolgt. Hinsichtlich der vorgeschlagenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen bestehen aus Sicht der AK erhebliche Bedenken. Betreffend des Grundsatzes der „verantwortungsvollen Kreditaufnahme“, der in der Richtlinie verankert werden soll, ist die AK der Ansicht, dass mit den vorgesehenen Bestimmungen unangemessene Pflichten und Sanktionen für Verbraucher eingeführt werden.<br />
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Christian Prantner
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