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Nachdem die EU-Kommission am 23. Februar 2022 einen Richtlinienvorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz vorgelegt hat, konnte sich am 1. Dezember 2022 der Rat der EU auf eine allgemeine Ausrichtung verständigen. Diese Einigung stellt zwar einen wichtigen Schritt im Gesetzgebungsprozess dar, aus Sicht der AK ist der Standpunkt des Rates aber nicht ambitioniert genug.