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Am 4. September hat die Kommission einen Verordnungsentwurf für eine Regulierung von sogenannten Geldmarktfonds und eine Mitteilung über weitere Regulierungsvorschriften im Bereich der Schattenbanken veröffentlicht. Auch wenn die Regulierung dieses Sektors ohne Zweifel ein Schritt in die richtige Richtung ist, so bleiben die Vorschläge hinter den Ansprüchen eines stabilen, der Gesellschaft dienenden Finanzsystems zurück.
Geldmarktfonds und Schattenbanken im Herzen der Krise

Unter Schattenbanken werden Formen der Kreditvermittlung verstanden, die sich außerhalb des Bankensystems befinden und daher nicht den gleichen Regulierungen unterliegen. Die jetzt zum Gegenstand einer neuen Verordnung gewordenen Geldmarktfonds sind eine spezielle Form von Schattenbanken. Sie investieren in kurzfristige Anleihen (mit maximal einem Jahr Laufzeit) und dienen Unternehmen und Banken dazu, große Mengen Geld kurzfristig zwischen zu parken. Insofern funktionieren sie ähnlich wie Bankeinlagen. Dabei garantieren diese Fonds ihren Investoren, dass die Einlagen nicht an Wert verlieren können und das investierte Geld jederzeit zurückbezahlt werden kann. Letztlich handelt es sich dabei aber um eine Illusion, denn wie jeder andere Fonds kann auch ein Geldmarktfonds an Wert verlieren.

In der nach wie vor aktuellen Finanzkrise hat das Schattenbanksystem eine zum Teil verheerende Rolle gespielt. Geldmarktfonds hatten vor Ausbruch der Krise im großen Stil in sogenannte „Asset Backed Securities“ investiert (d.h. in verbriefte Hypothekarkredite). Als die ersten Fonds pleitegingen, setzte eine Panik ein, die das ganze System erfasste. Schattenbanken haben auch als eine Möglichkeit für Banken gedient, Anlagen aus ihren Bilanzen zu streichen und somit Eigenkapitalvorschriften zu unterlaufen.

Auch fünf Jahre nach der Krise und trotz angefangener Reformen der Finanzmärkte, stellen Schattenbanken nach wie vor einen großen Anteil am Finanzmarkt. Laut Europäischer Kommission hatten Schattenbanken im Jahr 2011 ein Volumen von 51 Billionen EUR, was in etwa 25-30% des gesamten Finanzsystems und in etwa der Hälfte der Bankaktiva entspricht. Wie der Name Schattenbanken nahelegt, gibt es allerdings keine gesicherten Zahlen dazu. Den Geldmarktfonds im speziellen kommt ebenfalls eine große Bedeutung zu, sie halten in etwa 22% aller kurzfristigen Anleihen.

Regulierung – aber wie weit?

Der jüngste Vorschlag der Kommission für eine Regulierung von Geldmarktfonds folgt auf ein Grünbuch zum Thema Schattenbanken im Jahr 2012 und einer anschließenden öffentlichen Konsultation. Wie der Inhalt der nun vorgeschlagenen Verordnung befürchten lässt, ist es den LobbyistInnen der Finanzbranche gelungen, die Verordnung zu verwässern.

Sowohl der im Zuge der Krise gegründete Europäische Systemrisikorat (ESRB), als auch der im Rahmen der G20 bestehende Stabilitätsrat (FSB) hatten ein gänzliches Verbot von Geldmarktfonds, die ihren Kunden den Wert ihrer Einlagen garantieren, gefordert. Selbst die deutsche und französische Regierung haben ein solches Vorgehen verlangt. Dennoch findet sich im Vorschlag der Kommission nichts davon. Geldmarktfonds sollen lediglich zusätzliche Bestimmungen erfüllen, um einen möglichst großen Teil ihrer Mittel liquide auszahlen zu können und einen Kapitalpuffer von 3% in ihren Büchern haben. Letzteres liegt unter den Eigenkapitalvorschriften für Banken, wie sie mit den Basel III Vorschriften eingeführt werden und deutlich unter dem was nötig wäre, um den plötzlichen Abzug von Mitteln zu decken. Hinzu kommt, dass den Geldmarktfonds eine großzügige Übergangsfrist von drei Jahren gewährt wird, um den Kapitalpuffer aufzubauen. Dass die Übergangsfristen in einem der Öffentlichkeit im März zugespieltem Verordnungsvorschlag noch nicht enthalten waren, nährt den Verdacht, dass hier massives Lobbying seitens der Finanzbranche betrieben wurde. Auch nationale Interessen scheinen sich durchgesetzt zu haben. Denn gerade in Irland und Luxemburg mit ihren laxen Steuervorschriften haben die meisten der europäischen Geldmarktfonds ihren Sitz.

Wie weiter?

Neben dem Vorschlag zur Regulierung von Geldmarktfonds hat die Kommission auch eine Mitteilung vorgelegt, die den weiteren Weg zur Regulierung von Schattenbanken behandelt und auch im Hinblick auf den kommenden G20 Gipfel, der dieses Thema ebenfalls zum Gegenstand haben wird, zu sehen ist. Die meisten der vorgeschlagenen Maßnahmen gehen in Richtung mehr Transparenz und Überwachung. Das ist grundsätzlich richtig, es besteht aber nicht nur zu befürchten, dass auch hier wieder vieles verwässert wird, sondern, es wird sehr wenig Energie darauf verwendet, manche Praktiken ganz unmöglich zu machen.

Vieles was sich im Schattenbanksystem abspielt ist hochspekulativ und damit risikoreich. Die Kommission argumentiert, ebenso wie die Marktteilnehmer, dass die Existenz eines Schattenbankensystems die Innovation auf den Finanzmärkten fördere und in Zeiten, in denen die Banken nur wenige Kredite vergeben, eine zusätzliche Finanzierungsquelle darstellen. Es waren gerade die „Innovationen“ der Finanzbranche die einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Finanzkrise geleistet haben, wie die Verbreitung des Risikos durch die Verbriefung von Krediten über die ganze Welt. Natürlich braucht Europas Wirtschaft einen Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten, aber eine größere Risikoaversion der Banken ist sinnvoll, wenn der Kreislauf von Boom und Crash durchbrochen werden soll. Denn gerade Schattenbanken agieren durch die fehlenden Regulierungen stark pro-zyklisch und verschärfen damit die Krise im selben Maße, wie sie den Aufschwung beflügeln. Schattenbanken haben vor Ausbruch der Krise stark dazu beigetragen, dass Haushalte in den USA, aber bspw. auch in Spanien oder Großbritannien immer neue Kredite aufnehmen konnten, indem diese verbrieft wurden, in Zweckgesellschaften als Teil des Schattenbanksystems ausgelagert und weiterverkauft wurden.

Weiterführende Informationen:

Presseaussendung der Kommission

Mitteilung der Kommission