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Bereits seit 1995 besteht ein allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS). Dieses Abkommen beschränkt sich auf die internationale Erbringung bestimmter Dienstleistungen. Mit einem Folgeabkommen ist nun aber eine weitergehende, internationale Liberalisierung des Dienstleistungssektors geplant. Das Europäische Parlament hat sich diese Woche für die Aufnahme von Verhandlungen über das so genannte plurilaterale Dienstleistungsabkommen ausgesprochen. Sensible Dienstleistungsbereiche wie die Wasserversorgung, Gesundheitsdienste oder die öffentliche Bildung sollen laut den EU-Abgeordneten vom Anwendungsbereich ausgeklammert werden. Eine Forderung nach verpflichtenden Sozialstandards ist jedoch im Parlamentstext nicht enthalten.
Sowohl die Arbeiterkammer als auch viele Nichtregierungsorganisationen kritisierten bereits von Anfang an die Pläne zur Aufnahme von Verhandlungen über die Liberalisierung von Dienstleistungen auf plurilateraler Ebene. Plurilateral bedeutet, dass weltweit eine ganze Reihe von Ländern an diesem Abkommen teilnehmen sollen. Von vielen wird die Intransparenz bei den Gesprächen zum neuen Abkommen sowie fehlende Studien über die Folgewirkungen eines solchen Vertrags kritisiert. Außerdem fehlen jegliche Bekenntnisse zu verpflichtenden Sozialstandards und Regelungen bezüglich der Entlohnung. Zumindest fordert das Europäische Parlament sensible Dienstleistungsbereiche aus den Verhandlungen auszunehmen. Die Gefahr, dass die nationale und kommunale Autonomie ausgehöhlt werden könnte, wird im Beschluss des Parlaments nicht angesprochen.

Ein von den Grünen eingebrachter Resolutionstext, der die Pläne zum plurilateralen Dienstleistungsabkommen generell ablehnt, fand im Europäischen Parlament keine Mehrheit. Wie lange die Gespräche zu dem Abkommen selbst dauern werden, steht noch völlig offen.

AK EUROPA-Position zum plurilateralen Dienstleistungsabkommen (nur auf Englisch verfügbar)