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Diese Woche Mittwoch hat Kommissar Barnier einen ersten Vorschlag für einen Investmentfonds vorgelegt, der es AnlegerInnen erleichtern soll, in Unternehmen und Infrastrukturprojekte langfristig zu investieren. Mit Hilfe dieser European Long-Term Investment Funds (ELTIF) wird ausschließlich in Unternehmen investiert, die finanzielle Mittel über einen längeren Zeitraum brauchen. Dieser Vorschlag fußt auf einem Konsultationsprozess, der Ende März mit einem Grünbuch zur langfristigen Finanzierung der europäischen Wirtschaft angestoßen wurde. Der Kommissionsentwurf für diesen neuen Fonds wurde den Staats- und Regierungschefs am aktuellen Ratsgipfel vorgelegt, auf dem die Finanzierung der Realwirtschaft neben der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit das Hauptthema war.
Was sind langfristige Investitionen? Darunter versteht die Kommission generell Ausgaben, die die Produktivitätskapazität der Wirtschaft nachhaltig erhöhen und Infrastrukturen für Energie, Verkehr und Kommunikation ebenso umfassen wie Technologien für Klimaschutz. Diese Investitionen müssen aber auch finanziert werden, was – so die Argumentation der Kommission – seit der Wirtschafts- und Finanzkrise nur mehr unzureichend funktioniere. Die zentrale Frage sei daher, wie man es schaffen könne, existierende Ersparnisse in der EU für diese wichtigen Finanzierungen besser verfügbar zu machen. Die vorgeschlagenen Fonds sollen ermöglichen, die privaten Vermögensmittel effizienter und wirksamer zu kanalisieren und damit auch alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu Banken verstärkt anzubieten. Es gelte die langfristige Finanzierung der Realwirtschaft sicherzustellen, so der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Barnier, weil aktuell es erstens zu wenige Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen gebe und zweitens die vorhandenen Mittel oft nur für kurzfristige Ziele eingesetzt werden. Die ELTIF seien Investitionsinstrumente, die es AnlegerInnen ermöglichen sollen, in nicht-börsennotierte Unternehmen bzw. auch in langfristige Werte wie Immobilien und Infrastrukturprojekte zu investieren.

Die nun vorgeschlagenen ELTIF wurden schon in der Binnenmarktakte II im Oktober 2012 angekündigt und im erwähnten Grünbuch für die langfristige Finanzierung nochmals erwähnt. Daraufhin gab es sowohl öffentliche Konsultationen (der Link zur AK-Stellungnahme ist im Anhang), Gespräche mit zahlreichen Organisationen und gezielte Befragungen von MarktteilnehmerInnen, um eine Folgenabschätzung der Fonds durchführen zu können (auf der Homepage vom DG Internal Market und Services abrufbar). ELTIF sind so konstruiert, dass sie den Bedürfnissen privater und institutioneller AnlegerInnen entsprechen: Diese stellen im Austausch für stetige Einnahmen ihre finanziellen Mittel für Infrastrukturprojekte zur Verfügung und binden sich an diese langfristig über Jahre. Das soll der EU ermöglichen, die selbst gesteckten Ziele („EU-2020“ und darüber hinaus), insbesondere die anstehenden und notwendigen Investitionen in Energieinfrastruktur, zu erreichen. Nach Kommissionsberechnungen werden bis 2020 zwischen 1.500 und 2.000 Mrd. Euro zur Finanzierung europäischer Infrastrukturprojekte gebraucht.

Aber worum geht es genau? ELTIFs investieren in illiquide Vermögenswerte, die sich nur schwer kaufen und veräußern lassen. Die Unternehmen können darauf vertrauen, dass ihnen die investierten Mittel während des gesamten Bedarfszeitraums, den sie den InvestorInnen vereinbart haben, zur Verfügung stehen. Die Wirkung der ELTIF baut eben darauf, dass die AnlegerInnen ihre Mittel nicht ständig abziehen dürfen. Erst ab dem vorab festgelegten Endtermin – 7 bis 10 Jahre sind als Zeitraum im Gespräch – können diese auf ihre Gelder zugreifen. Definiert und erläutert wird im Verordnungsvorschlag der Kommission auch, dass die Mittel der Fonds gestreut (Risikominderung) und detaillierte Informationen den AnlegerInnen zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Verwalter der ELTIF müssen die Anforderungen der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) erfüllen, was wiederum sinnvollen AnlegerInnenschutz gewährleisten soll. Ziel dieser Verordnung ist auch, dass der bisher weitgehend unübersichtliche und zersplitterte Markt hinsichtlich solcher Finanzierungsinstrumente – so die überhaupt existieren – für Gesamteuropa vereinheitlicht wird.

Weiterführende Information:

Vorläufiger Vorschlag der EU-Kommission

Konsultation der Arbeiterkammer zum Grünbuch