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Jahrelang haben europäische Verbraucherschutzorganisationen einen Rechtsrahmen zur Einführung von Sammelklagen gefordert. Für die KlägerInnen soll es durch einen kollektiven Rechtsschutz einfacher werden: Haben beispielsweise mehrere KonsumentInnen den gleichen Schaden durch die Dienstleistung oder das Produkt eines Unternehmens erlitten, können sie gemeinsam in einer Sammelklage dagegen vorgehen, anstatt einzeln eine Klage anstrengen zu müssen. Der Druck auf Unternehmen mit zweifelhaften Geschäftspraktiken wäre mit einem derartigen Rechtsinstrument deutlich größer. Der einzige Haken an der Initiative der Kommission: Es handelt sich nur um eine unverbindliche Empfehlung an die EU-Mitgliedstaaten, ein verbindlicher Rechtsakt ist nicht vorgesehen.
Diese Woche nun hat die Kommission die Empfehlung zur Einführung kollektiver Rechtsschutzverfahren veröffentlicht. Gelten soll es in den Bereichen, in denen EU-Gesetze den EU-BürgerInnen und Unternehmen Rechte garantiert, insbesondere beim Verbraucherschutz, Wettbewerb, Umweltschutz und Finanzdienstleistungen. In dem Vorschlag an die Mitgliedstaaten sind mehrere Grundsätze aufgelistet. Unter anderem soll der kollektive Rechtsschutz fair, gerecht, zügig und nicht übermäßig teuer sein, so die Europäische Kommission. Abgeraten wird davon erfolgsabhängige Honorare zuzulassen, stattdessen sollen die Organisationen, die die KlägerInnen vertreten, gemeinnützig sein.

Warum die Kommission nur eine Empfehlung herausgegeben hat, begründet die Kommission mit den unterschiedlichen Rechtstraditionen beim kollektiven Rechtsschutz, die die Kommission respektieren möchte. Respekt, den die Kommission jedoch nicht aufgebracht hat, wie es um die Einführung eines eigenen EU-Kaufrechts gegangen ist – gegen den Willen sowohl von VerbraucherInnen als auch großen Teilen der Wirtschaft. Der nun von der Kommission veröffentlichte Text zu den Sammelklagen ist zwar ein sehr kleiner Schritt in die richtige Richtung, ohne verbindliche Gesetze bleibt der Kommissionstext jedoch nur ein zahnloser Papiertiger.