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Vorige Woche nahm die EU-Kommission die so genannten „länderspezifischen Empfehlungen“ an. Sie basieren auf einer eingehenden Analyse der Lage in jedem Land und enthalten Vorschläge, wie diese Länder in der Zeitspanne 2013-2014 ihr Wachstumspotenzial und ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern und Arbeitsplätze schaffen können. Auch Österreich wurde mit Empfehlungen bedacht, interessanterweise mit fast denselben wie im vorigen Jahr. Ob dies als positives bzw negatives Zeichen zu werten ist, wird erst die offizielle Reaktion Österreichs zeigen. Die Staats- und Regierungschefs sind nun am Zug und werden die Empfehlungen aller Voraussicht nach im Juni annehmen und dann bei ihren Haushaltsplanungen und in ihrer Politik umsetzen.
EU-Kommission: Österreich soll das gesetzliche Pensionsalter an die Lebenserwartung koppeln

In den länderspezifischen Empfehlungen für Österreich ist zu lesen, dass die projizierten mittel- und langfristigen Ausgaben für Pensionen und Gesundheit ein Risiko für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen darstellen. Die EU-Kommission ist weiters der Meinung, dass die vor kurzem durchgeführten Reformen in der Altersversorgung die Risiken für die Tragfähigkeit des Systems zum Teil reduzieren dürften. Als Lösung sieht sie daher an, dass Österreich eine beschleunigte Harmonisierung des Pensionsalters von Frauen und Männern und die Koppelung des gesetzlichen Pensionsalters an die gestiegene Lebenserwartung vollziehen soll. Bereits 2012 wurden genau dieselben Empfehlungen in Richtung Österreich ausgesprochen. Die Antwort Österreichs fiel damals sehr umfassend aus, es wurde auf alle bereits eingeleiteten Maßnahmen hingewiesen - sichtlich mit geringem Erfolg. Die Empfehlungen an Österreich im Pensionsbereich klingen fast so, als ob Österreich untätig gewesen wäre. Die Reaktion des zuständigen Sozialministers Rudolf Hundstorfer war jedoch eindeutig: Österreich hat viele Reformen auf den Weg gebracht und sieht daher keinen Grund z.B. zur Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters. Manchmal würde man sich wünschen, dass die EU-Kommission die Mitgliedstaaten besser in ihre Entscheidungsfindung einbindet und damit keine Forderungen stellt, die nicht zur Lösung des Problems beitragen. Auch das Europäische Parlament hat sich erst vor kurzem klar gegen die Anhebung und Koppelung des gesetzlichen Pensionsalters an die Lebenserwartung ausgesprochen. Man darf gespannt sein, wie nun die Staats- und Regierungschefs reagieren, denn ihnen obliegt die Letztentscheidung über die Empfehlungen der EU-Kommission.

Erwerbsbeteiligung der Frauen verbessern – Kinderbetreuung ist Schlüssel zum Erfolg!


Die länderspezifischen Empfehlungen beschäftigen sich aber auch damit, dass Österreich bei der Erwerbsbeteiligung der Frauen noch viel Aufholpotential hat. Der Anteil der Frauen in Teilzeitbeschäftigung gehört zu den höchsten in der EU und die Verfügbarkeit von Kinderbetreuungseinrichtungen oder Langzeitpflegediensten ist begrenzt. Darüber hinaus sind Frauen fast doppelt so oft geringfügig beschäftigt wie Männer und deren Beschäftigungsverhältnisse finden sich vor allem im Niedriglohnsektor. Daher empfiehlt die EU-Kommission Österreich insbesondere Maßnahmen zu ergreifen, die das Kinderbetreuungsangebot verbessern – eine langjährige und immer wieder vorgebrachte Forderung der Arbeiterkammer. Interessant ist auch, dass die EU-Kommission Österreich auffordert, die tatsächliche Steuer- und Beitragsbelastung der Arbeit bei GeringverdienerInnen zu senken und zwar durch Verlagerung auf andere, weniger wachstumsschädliche Steuerquellen, wie etwa periodische Immobiliensteuern.

Weiterführende Informationen:

Länderspezifische Empfehlungen für Österreich

Pressemitteilung der EU-Kommission zu den länderspezifischen Empfehlungen