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Diese Woche fand eine erste Anhörung zu einem neuen Verordnungsvorschlag über die Flugpassagierrechte im Europäischen Parlament statt. Sowohl das Europäische Verbraucherzentrum als auch der Europäische Verbraucherschutzverband BEUC sehen dringend Verbesserungsbedarf bei den Flugpassagierrechten, sind mit dem nun vorliegenden Kommissionstext nicht einverstanden. Raum für Verbesserung sehen aber auch die VertreterInnen der Flugindustrie, obwohl ihnen der neue Kommissionsvorschlag zu den Flugpassagierrechten entgegen kommen dürfte.
Im Europäischen Parlament haben die Verhandlungen zum neuen Flugpassagierrechtevorschlag der Kommission gerade begonnen. Der Verkehrsausschuss sowie der Binnenmarkt- und Verbraucherausschuss arbeiten gemeinsam an einem Parlamentsbericht dazu. Die zuständigen EU-Mandatare sind Georges Bach sowie Hans-Peter Mayer, die beide der Europäischen Volkspartei angehören. Laut den Abgeordneten geht der Vorschlag in die richtige Richtung. Eine Diskussion über die Verspätungsdauer sei jedoch notwendig, auch die Festlegung auf 100 Euro Kostenersatz für ein Hotel bei einer Verspätung könnte je nach Region zu wenig sein, um eine Unterkunft zu finden. Nachbesserungsbedarf bestehe auch, wenn es bei Flugverspätungen außergewöhnliche Umstände gebe sowie bei Passagieren mit beschränkter Mobilität. Probleme bei Verbindungsflügen müssten im Kommissionstext angesprochen werden.

Obwohl der Kommissionsvorschlag den Fluggesellschaften entgegen zu kommen scheint, haben die fünf eingeladenen VertreterInnen der Flugindustrie Probleme mit den vorgeschlagenen neuen Regeln. Die Flughäfen wollen eine Ergänzung, dass die Fluggesellschaften eine Kontaktperson am Flughafen haben müssen, an den sich die Passagiere bei Problemen wenden können. Die Kontaktperson müsse auch das pouvoir bekommen, sofortige Entscheidungen zu treffen. Der Internationalen Flugverkehrsvereinigung IATA ist die Neuregelung zur so genannten „No show“-Klausel ein Dorn im Auge. Laut dieser Klausel verfällt der Rückflug automatisch, wenn der Hinflug vom Passagier nicht angetreten wurde. Eine derartige Klausel soll laut Kommission jedoch nicht mehr möglich sein. Laut IATA wäre dies für die Fluggesellschaften sehr teuer, weil viele Plätze dadurch frei bleiben werden, was auch aus umwelttechnisch nicht vorteilhaft wäre. Alternativ könnten die Maschinen überbucht werden, was aber wiederum das Risiko berge, dass einige Passagiere nicht mittransportiert werden können, weil kein Platz mehr frei ist. Unklarheiten gibt es auch, welcher Betreiber für Verspätungen im Fall von Anschlussflügen zahlen müsse. Die Billigfluggesellschaften wollen wiederum, dass die Entschädigungszahlungen im Verhältnis zum Ticketpreis stehen müssen. Eine Entschädigung von 100 bis maximal 250 Euro sei für sie vorstellbar – abhängig vom Preis des Flugtickets. Der Vertreter der Charterindustrie meinte, dass Chartergesellschaften drei bis viermal härter betroffen wären, weil sie öfter Verspätungen hätten. Das liege daran, dass ihr Betreuungsnetz nicht so gut ausgebaut sei, um beispielsweise Reparaturarbeiten durchzuführen. Es gehe außerdem um Freizeitreisen, da sei das weniger sensibler zu sehen als bei Geschäftsreisen.

Viel Verbesserungsbedarf sehen die beiden Verbraucherschutzverbände BEUC und Europäisches Verbraucherzentrum: In den letzten 5 Jahren haben die Beschwerden von Flugpassagieren um 96 % zugenommen, laut einer Untersuchung in Großbritannien werden 44 % der Passagiere bei Problemen nicht unterstützt und laut einer Umfrage in Deutschland werde nur jedem vierten Passagier eine Entschädigungszahlung für eine Verspätung angeboten. Es sei eine systematische Weigerung der Fluggesellschaften zu beobachten den Passagieren Unterstützung anzubieten. Die Überarbeitung der Verordnung gebe nun den Eindruck dass dieses Verhalten auch noch belohnt wird. Laut den Verbraucherschutzorganisationen solle eine Kompensation, wie jetzt schon vorgesehen und durch den Europäischen Gerichtshof bestätigt, bereits nach 3 Stunden fällig werden. Die Kommission sieht jedoch nun Abstufung bei der Verspätung vor, in bestimmten Fällen wird erst ab einer Verspätung von mehr als 12 Stunden eine Entschädigung fällig. Eine Beschränkung der Betreuungspflichten, wie von der Kommission vorgeschlagen, sei abzulehnen. Hotels kosten oft mehr als die 100 Euro die nun vorgesehen seien, in manchen Fällen müssten Passagiere auch länger als 3 Tage auf den nächsten Flug warten, die nun als maximale Betreuungsdauer vorgeschlagen worden sind. Im Falle einer Insolvenz reichen freiwillige Vereinbarungen nicht aus, hier müsse das Parlament Verbesserungen vorsehen, um den Schaden für Flugpassagiere gering zu halten. Darüber hinaus sollen sich Reisende selber aussuchen können, ob sie ihre Entschädigung als Voucher oder in Bargeldform erhalten. Darüber hinaus müssten die Informationsanforderungen ausgedehnt werden, so die Verbraucherschützerinnen.

Die beiden Berichterstatter des Europäischen Parlaments möchten ihre Vorschläge Mitte September präsentieren, in den Ausschüssen soll darüber im November abgestimmt werden. Für die Plenarabstimmung wurde noch kein Datum festgelegt.

Weiterführende Informationen:

AK EUROPA-Position zu den Fluggastrechten