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Diese Woche stimmte das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) über den Bericht zur Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen ab. Positiv ist das klare Bekenntnis zur Sicherstellung einer universellen, öffentlichen Altersversorgung, die allen alten Menschen einen zumindest angemessenen Lebensstandard garantiert. Damit spricht sich das EP klar für die erste Säule als weiterhin wichtigste Einkommensquelle für PensionistInnen aus, fordert aber immer wieder ein, dass sowohl eine zusätzliche kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung als auch eine individuelle Altersversorgung im Rahmen der dritten Säule aufgebaut werden sollten. Letztere Forderung geht leider implizit von der Einschätzung aus, dass die Aufrechterhaltung eines angemessenen Versorgungsniveaus in den öffentlichen Systemen auf Dauer nicht finanzierbar sei – eine nahezu absurde, aber gängige Fehlinterpretation!
Private Altersvorsorge ist nicht kostengünstiger, sondern im Regelfall teurer!

Oft ist es so, dass es bei Berichten des Europäischen Parlaments zu Kompromissen kommt, mit denen alle politischen Kräfte mehr oder weniger leben können. Nicht anders ist der Bericht zur Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen zu sehen. So wird z.B. erwähnt, wie wichtig das umlagefinanzierte öffentliche Pensionssystem ist. Liest man sich den Bericht jedoch genauer durch, dann wird ebenfalls betont, dass sowohl der Ausbau der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung als auch eine individuelle Altersversorgung zur Sicherung des Lebensabends unerlässlich sind. Gerade letzteres kann mit gutem Grund bezweifelt werden. Ohne jede Begründung wird dabei angenommen, dass die private Altersvorsorge das leisten kann, was die öffentliche Alterssicherung angeblich nicht schafft.. Die in den letzten Jahren gesammelten Erfahrungen zeigen aber ganz klar, dass die private Altersvorsorge nicht kostengünstiger, sondern im Regelfall teurer als die öffentliche Alterssicherung ist, und zudem mit erheblichen Kapitalmarktrisiken behaftet ist.

Anhebung der Beschäftigungsquote ausschlaggebend für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen

Im Bericht wird richtigerweise erkannt, dass - auch in Übereinstimmung mit den Zielen der Europa-2020-Strategie zur Steigerung der Beschäftigungsquote und der Bekämpfung der Armut - umfassende und aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen notwendig sind, , um den Grad der wirtschaftlichen Abhängigkeit zwischen nicht erwerbstätigen und erwerbstätigen Personen zu verringern. Damit wird erfreulicherweise der von der Arbeiterkammer immer wieder vertretene und auch gegenüber dem EP eingebrachte Ansatz verfolgt, dass die Entwicklung der ökonomischen Abhängigkeitsquote, also der Relation von LeistungsbezieherInnen zu aktiv Beschäftigten, maßgebend für die Finanzierbarkeit von Pensionen ist. Dass das EP die Position der Arbeiterkammer in seinen Bericht integriert hat, ist sehr erfreulich und positiv zu werten.

EP: Keine automatische Kopplung des gesetzlichen Pensionsalters an steigende Lebenserwartung

Interessant ist, dass das EP erstmals darauf hinweist, dass eine Angleichung des faktischen an das gesetzliche Pensionsalter in vielen Mitgliedsstaaten Priorität haben sollte. Bis dato hörte man allzu oft auch aus dem EP, dass die Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters die Lösung aller Probleme bringe. Abgegangen ist man auch von der Forderung, das gesetzliche Pensionsantrittsalter automatisch an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Die Arbeiterkammer lehnte dies immer ab und brachte dies auch bei vielen Gelegenheiten zum Ausdruck, da es nicht sein kann, dass faktisch ein Computersystem über die Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters entscheidet. Die Letztverantwortung sollte bei den politischen EntscheidungsträgerInnen bleiben, denn nur sie können dafür demokratisch zur Rechenschaft gezogen werden.

Weiterführende Informationen:

Angenommener Text des EP zum Weißbuch Pensionen

EU-Weißbuch Pensionen: Kurzeinschätzung aus Sicht der Kammer für Arbeiter und Angestellte