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Der Vorschlag zielt darauf ab, den Zugang zu personenbezogenen Finanzdaten sowie deren Austausch und Nutzung durch verschiedene Datennutzer klar zu regeln. Durch den erleichterten Zugang zu Daten möchte die Kommission Innovationen und datenbasierte Geschäftsmodelle im EU-Finanzsektor fördern. Diese Ambitionen stehen zwangsläufig in einem Spannungsverhältnis zu den Grundrechten auf Datenschutz und Privatsphäre, die grundsätzlich Vorrang vor rein wirtschaftlichen Interessen haben.

Aus Sicht der AK braucht es eine bessere Balance zwischen den Interessen der Datenökonomie und jenen der Konsument:innen. Die AK fordert u.a. einen eigenen Legislativakt, der präzise Grenzen für die Nutzung von Finanz- und Verhaltensdaten zu Zwecken der Bonitätsbewertung und -prognose setzt. Wünschenswert wären auch über die allgemeinen Grundsätze der DSGVO hinausgehende präzise sektorspezifische Vorgaben, etwa zu Informations- und Zustimmungsrechten, zur Zweckbindung, zur Datensicherheit und zu Werbeverboten.

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Daniela Zimmer

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Benedikta Rupprecht

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Florian Wukovitsch (Brussels office)

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