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Im Juni 2022 hat die Europäische Kommission in einer Mitteilung ihren Zugang zu Nachhaltigkeitskapitel in Freihandelsabkommen reflektiert. Dabei hält sie fest, dass es in einigen Bereichen prozedurale Verbesserungen braucht und greift mit der Sanktionierbarkeit von Verstößen gegen Nachhaltigkeitskapitel auch eine langjährige Forderung der AK auf. Gleichzeitig möchte die Kommission aber keine fundamentalen Änderungen in ihrer Handelspolitik vornehmen. Angesichts der Notwendigkeit des sozial-ökologischen Umbaus der Wirtschaft zur Bekämpfung der Klimakrise müssten diese oberste Priorität haben.

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Monika Feigl-Heihs

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Petra Völkerer (Brussels office)

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