Veranstaltungen
ZurückDas Brüsseler Büro der österreichischen Arbeiterkammer (AK EUROPA) lädt ein zur Veranstaltung "EU Jobgarantie. Recht auf gute Arbeit für alle?"
Publikationen
ZurückDie Bundesarbeitskammer (AK) lehnt das im KMU-Entlastungspaket neu aufgelegte Prinzip „Vorfahrt für KMU“ strikt ab, weil eine vorrangige Berücksichtigung von KMU negative Effekte für alle anderen Interessen (Konsument:innen, Beschäftigte, Klima, …) befürchten lässt und so keine Balance zu anderen Politikfeldern möglich ist.
Frank Ey
Kontakt per E-MailChristian Berger
Kontakt per E-MailRoland Lang
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ZurückDas Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Chile steht am 24. Jänner im Ausschuss für internationalen Handel (INTA) auf der Tagesordnung und wird am 29. Februar 2024 im Europäischen Parlament abgestimmt.
Die Bundesarbeitskammer (AK) und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) sprechen sich entschlossen gegen das Abkommen mit Chile aus.
Elena Ellmeier
Kontakt per E-MailAngela Pfister
Kontakt per E-MailJudith Vorbach (Brussels office)
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ZurückDer Vorschlag zielt darauf ab, den Zugang zu personenbezogenen Finanzdaten sowie deren Austausch und Nutzung durch verschiedene Datennutzer klar zu regeln. Durch den erleichterten Zugang zu Daten möchte die Kommission Innovationen und datenbasierte Geschäftsmodelle im EU-Finanzsektor fördern. Diese Ambitionen stehen zwangsläufig in einem Spannungsverhältnis zu den Grundrechten auf Datenschutz und Privatsphäre, die grundsätzlich Vorrang vor rein wirtschaftlichen Interessen haben.
Daniela Zimmer
Kontakt per E-MailBenedikta Rupprecht
Kontakt per E-MailFlorian Wukovitsch (Brussels office)
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ZurückEU member states struggle to gain and maintain full employment. Thereby common labor market policies fail to reduce long term unemployment. This has a serious impact on those who suffer from unemployment, on the society and on the economy.
This AK EUROPA policy brief examines how public employment project help to reach full employment in the EU. It highlights, how such programs help to reduce long term unemployment, reduce poverty, stabilize the economy, and contribute to the green transition.
Simon Theurl
Kontakt per E-MailJudith Vorbach (Brussels office)
Kontakt per E-MailNachrichten
ZurückDas EU-Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und die Umwelt in ihren globalen Wertschöpfungsketten zu ermitteln, beseitigen, verhindern, abzumildern und darüber Rechenschaft abzulegen. Am 14. Dezember verkündeten EU-Parlament, Rat und Kommission die Trilog-Einigung.
Nachrichten
ZurückLaut einer aktuellen Schätzung der Internationalen Arbeitsorganisation leben rund 28 Millionen Menschen weltweit in Zwangsarbeit, davon mehr als 3 Millionen Kinder. Zwangsarbeit ist ein globales Problem, das auch Europa betrifft. Im September 2022 legte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt vor. Eine gemeinsam von AK EUROPA und ÖGB Europabüro organisierte Veranstaltung am 27. November 2023 griff dieses wichtige Thema auf.
Nachrichten
ZurückDie Mitglieder des Europäischen Parlaments haben sich im November mit knapper Mehrheit für eine Änderung der EU-Verträge ausgesprochen. Dabei geht es um wichtige Gestaltungsprinzipien der EU. Das Parlament fordert unter anderem mehr Mitsprache- und Entscheidungsrechte und ein soziales Fortschrittsprotokoll. Nun liegt der Ball beim Europäischen Rat, der über die Einberufung eines Konvents entscheiden soll.
Nachrichten
ZurückEin Vorschlag der EU Kommission vom Juni dieses Jahres sieht vor, den Austausch und die Nutzung von personenbezogenen Finanzdaten durch verschiedene Datennutzer neu zu regeln. Erklärtes Ziel der Kommission ist es, den Datenzugang zu vereinfachen und Innovationen und datenbasierte Geschäftsmodelle im EU-Finanzsektor zu fördern. Aus Sicht der Arbeiterkammer ist der Vorschlag sehr kritisch zu sehen.
Nachrichten
ZurückAm 15. November wurde in diesem Jahr der EU-weite Equal Pay Day begangen. Ab diesem Tag arbeiten Frauen im Vergleich zu Männern rechnerisch umsonst. Im EU-Durchschnitt verdienen Frauen immer noch um etwa 13 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen, in Österreich sogar um etwa 19 Prozent. Abhilfe könnte die Lohntransparenzrichtlinie bringen. Sie muss nun konsequent umgesetzt werden.