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Jährlich stellt die Europäische Kommission über den Europäischen Globalisierungsfonds bis zu 500 Mio. € für ArbeitnehmerInnen zur Verfügung, die aufgrund der Wirtschaftskrise bzw. der Globalisierung ihren Arbeitsplatz verloren haben. Eine Analyse der eingegangenen Anträge für den Fonds zeigt nun jedoch, dass selbst im Krisenjahr 2009 nur rund 166,6 Mio. € an Unterstützungsgeldern beantragt wurden. Mit Stand September 2010 wurden rund 92 Mio. € angefragt. Damit stellt sich die Frage, ob der Fonds in den Mitgliedstaaten noch zu wenig bekannt ist bzw. ob die Kriterien für die Gewährung von Mitteln aus dem Fonds zu strikt formuliert wurden.

Dabei wurden die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Gelder aus dem Globalisierungsfonds (EGF) erst vor wenigen Monaten gelockert: War der Fonds ursprünglich nur für ArbeitnehmerInnen konzipiert, die aufgrund der Abwanderung des Unternehmens in ein Drittland ihren Job verloren haben, steht er nun auch für jene zur Verfügung, die wegen der Weltwirtschaftskrise den Verlust ihres Arbeitsplatzes zu beklagen haben. Voraussetzung ist  freilich auch, dass mindestens 500 Beschäftigte in einem Unternehmen oder in einer bzw. zwei aneinandergrenzenden Regionen ihren Job verlieren müssen, um in den Genuss der EGF-Mittel zu kommen. Eine Ausnahme von dieser Regel gibt es nur für sehr kleine Arbeitsmärkte wie beispielsweise in Zypern oder den baltischen Staaten, wo diese Zahl auch unterschritten werden kann.

Seit 2007 haben 18 der 27 Mitgliedstaaten zumindest ein Mal einen Antrag auf Auszahlung von Mitteln aus dem Globalisierungsfonds gestellt. Laut der Übersicht auf der EGF-Homepage wurden im Zeitraum 2007 bis 2010 62 Anträge gestellt, davon 30 im Jahr 2009 und bis jetzt 20 im Jahr 2010. Österreich hat bisher drei Anträge gestellt: Zwei betreffen die Region Steiermark bzw. Steiermark/Niederösterreich, einer das Unternehmen AT&S. In Summe geht es bei den österreichischen Fällen um insgesamt 17,4 Mio. € an Unterstützungsgeldern.

Der Europäische Globalisierungsfonds dürfte im vierten Jahr seines Bestehens nun weitgehend bekannt sein. Jedoch zeigt sich, dass die Kriterien für die Gewährung der Fondsmittel offensichtlich zu strikt gestaltet sind. Eine Reduzierung der Mindestzahl von 500 Personen, die ihren Arbeitsplatz verlieren auf 250 Personen, wozu die Arbeiterkammer bereits damals geraten hat, wäre daher zu überlegen. Auch der Fokus, Mittel grundsätzlich nur dann bereitzustellen, wenn ein Unternehmen in ein Drittland abwandert, muss überdacht werden (die derzeit bestehende Ausdehnung dieses Kriteriums auf Arbeitsplatzverluste aufgrund der Wirtschaftskrise ist leider nur bis Ende 2011 befristet).

Eine neuerliche Überarbeitung der Verordnung zum EGF dürfte daher schon bald erforderlich sein.

Die Arbeiterkammer Wien veranstaltet am 20. September 2010 eine Podiumsdiskussion zum Europäischen Globalisierungsfonds.

Titel der Veranstaltung: „Der Europäische Globalsierungsfonds – Retter in der Not?“

Zeit: Montag, 20. September 2010, 10:00 bis 14:30 Uhr

Ort: AK Bildungszentrum, Großer Saal in der Theresianumgasse 16 – 18, 1040 Wien

Die Anmeldung ist über die email-Adresse am@akwien.at möglich