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Am 11. Februar 2026 hat der Rat der EU die De-minimis-Ausnahme für Paketsendungen unter 150 Euro offiziell abgeschafft und damit deren Zollfreiheit aufgehoben. Dieser Schwellenwert hatte dazu geführt, dass Millionen von Einzelpaketen den EU-Markt überschwemmten. Als Übergangslösung wird im Juli 2026 ein pauschaler Zollsatz von 3 Euro pro Paket eingeführt, der bis zur Vollendung der EU-Zollreform im Jahr 2028 gelten soll. Wir sprachen mit Mykyta Sobko, Experte für Handels- und Zollpolitik bei der BEUC, über die Herausforderungen und Chancen der Zollreform.