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Europäische Union im Bann der Finanzkrise

Gegenwärtig gibt es ein Thema, das wie kein anderes die europäische Politik dominiert: die Finanzkrise. Sie hält die EU gehörig auf Trab. Am Sonntag tagten die Mitglieder der Eurozone in Paris, unter der Woche legte die Kommission eine Reihe von Vorschlägen vor. Auch die EU-Staats- und Regierungschefs kamen am Ratsgipfel Mitte dieser Woche nicht umhin, sich der Frage nach Auswegen aus der aktuellen Misere und nach langfristigen Lösungen für das Finanzsystem zu stellen.

Der Pfad, den die EU-Staatsspitzen bei ihrem Treffen am Mittwoch in Brüssel beschritten, war weitestgehend bereits am Sonntag vorgezeichnet worden, als sich die Staats- und Regierungschefs der 15 Euroländer auf einen Aktionsplan geeinigt hatten. Im Kern des Aktionsplanes standen der Beschluss eines Schutzschirmes für die jeweiligen nationalen Bankensysteme und die Vereinbarung von detaillierten Vorgaben für die staatliche Unterstützung der Finanzinstitute. Erklärtes Ziel war es, dem ausgetrockneten Interbankenmarkt Liquidität zuzusichern, die Finanzierung der Banken zu vereinfachen und damit auch die Kreditvergabe der Banken wiederzubeleben. Hierfür sollte jedes Land auf einen „Instrumentenkasten“ zurückgreifen können, auf den sich die Euroländer verständigt hatten und der u.a. staatliche Beteiligungen, Garantien und Kapitalspritzen beinhaltet. Ob und welche Instrumente zur Anwendung kommen, sollte jede Regierung nach Maßgabe der Situation im eigenen Land entscheiden können. Die am Sonntag erzielte Einigung soll als Grundlage und als Rahmen für derlei nationale Rettungspakete dienen. Abgesehen davon wurde vereinbart, die Rechnungslegungsnormen zu ändern, um die Abschreibungslast auf Bankbilanzen zumindest ein wenig zu lindern. Die abgestimmte Erklärung der 15 Euroländer schließt mit dem Appell, die Kooperationsstrukturen zwischen den europäischen Staaten auszuweiten.

Diese Beschlüsse wurden am Mittwoch beim Ratsgipfel in Brüssel allen 27 Mitgliedsländern vorgelegt und letztlich einstimmig von sämtlichen EU-Staats- und Regierungschefs angenommen. Damit wurde das am sonntägigen Treffen von der Eurogruppe akkordierte Format des Banken-Rettungsplanes gebilligt; jedes Mitgliedsland kann nun über konkrete Hilfsmaßnahmen selbst entscheiden. Die Abschlusserklärung des Europäischen Rats betont, dass alle Maßnahmen ergriffen werden müssen, die notwendig sind, um „die Stabilität des Finanzsystems zu sichern, wichtige Finanzinstitutionen zu unterstützen, Pleiten zu verhindern und den Schutz der Sparguthaben zu garantieren“. Die EU-Länder bekräftigten, dass sie eine gemeinsame und koordinierte Antwort auf die Krise suchen. Eine zentrale europäische Bankenaufsichtsbehörde wird allerdings nicht Teil der Antwort sein. Hier gibt es noch immer massiven Widerstand von einigen Mitgliedsstaaten. Hingegen soll die Kooperation zwischen den nationalen Aufsehern intensiviert werden. Darüber hinaus planen die EU-Staaten auch die Einrichtung eines „Krisenstabs“, um künftig in vergleichbaren Krisensituationen schneller und wirksamer reagieren zu können. Dieser soll eine Art schnelle Eingreiftruppe sein und sich aus dem EU-Vorsitz sowie den Präsidenten von Kommission, EZB und Euro-Gruppe zusammensetzen. In einem eigenen Punkt der Abschlusserklärung sprechen die EU-Staatsspitzen auch nochmals das in letzter Zeit zunehmend als Problem wahrgenommene Vergütungssystem von Managern an. Die Entlohnung von Managern (inkl. ihrer Abfindungen, „golden handshake“) solle ihre tatsächliche Leistung widerspiegeln. Zudem müsse insbesondere im Finanzsektor darauf geachtet werden, dass die Zuteilung von Aktienoptionen und anderer Boni nicht zu einer übermäßigen Risikobereitschaft oder einer extremen Konzentration auf kurzfristige Gewinne führt.

Indes hat die EU-Kommission im Laufe der Woche mehrere Vorschläge präsentiert. Am Montag brachte sie ihren letzte Woche versprochenen „Leitfaden zu Bankrettungen“ heraus, der den Regierungen eine zügige Überprüfung der Kompatibilität von staatlichen Beihilfemaßnahmen mit dem Gemeinschaftsrecht erlauben, das Geld der Steuerzahler schützen und fairen Wettbewerb sichern soll. Um nicht gemeinschaftsrechtwidrige staatliche Beihilfe darzustellen, haben staatliche Unterstützungsmaßnahmen eine Reihe von Kriterien zu erfüllen. So müssen sie zeitlich befristet, klar definiert und im Umfang begrenzt sein und dürfen nicht nach Nationalität diskriminieren. Die Steuergelder dürfen nur dazu verwendet werden, um angeschlagene Institute aufzufangen, nicht aber um ihnen einen unlauteren Wettbewerbsvorteil zu verleihen. Zudem sei vorab die Zustimmung der Kommission einzuholen, die gelobt, Rettungspaketen, die den Leitfaden befolgen, binnen 24 Stunden grünes Licht zu erteilen. Am Mittwoch legte die Kommission dann ihren Novellierungsvorschlag zur Richtlinie zur Sicherung von Spareinlagen vor; innerhalb eines Jahres soll hier die Untergrenze von aktuell 20.000 € auf 100.000 € angehoben werden. Für die Zwischenzeit soll der staatlich garantierte Einlagenschutz ab sofort 50.000 € betragen. Ferner soll die Auszahlung im Falle einer Bankenpleite beschleunigt, also die entsprechende Frist von derzeit drei Monaten auf drei Tage verkürzt werden. Am selben Tag hat die EU außerdem noch die Bilanzierungsregeln für Banken gelockert. Der dafür zuständige Ausschuss habe die vom international verantwortlichen Gremium IASB vorgeschlagene Änderung der Marktpreisbewertung angenommen, sagte ein Sprecher der Kommission. Dieser Schritt genießt einstimmige Unterstützung der Mitgliedsländer und auch das Europäische Parlament stimmte der Änderung noch im Laufe des Tages zu. Nun kann bereits im laufenden dritten Quartal die Bilanzierung von Wertpapierbeständen nach den neuen Regeln erfolgen, womit den Banken ein Teil der erneut drohenden Abschreibungen erspart bleiben dürfte.

Auf lange Sicht wird das zu wenig sein. Diese Erkenntnis bahnt sich nun auch im politischen Europa ihren Weg. So wird in der Abschlusserklärung des Europäischen Rats dezidiert festgehalten, dass die EU „mit ihren internationalen Partnern auf eine echte und umfassende Reform des internationalen Finanzsystems hinarbeiten muss“. Großbritanniens Premierminister Gordon Brown wiederum regte einen Weltfinanzgipfel an, der als eine Art „Bretton Woods II“-Konferenz eine Neuordnung der globalen Finanzarchitektur initiieren soll. Dieser Gipfel, so ist in Brüssel zu hören, könnte bereits kommenden Monat in New York stattfinden.


Weiterführende Informationen:

Gipfeltreffen der Länder der Eurozone: unter den Ländern der Eurozone abgestimmte Erklärung zum Aktionsplan

Pressemitteilung: Staatliche Beihilfen - Kommission gibt Mitgliedstaaten Orientierungshilfe zur Bewältigung der aktuellen Bankenkrise

 

MEMO: Commission adopts new rules governing aid to firms in difficulty


MEMO: State aid - Overview of national rescue measures and deposit guarantee schemes


Pressemitteilung: Kommission will Spareinlagen bis mindestens 100 000 EUR schützen


MEMO: Revision of EU rules on Deposit Guarantee Schemes - FAQs


Pressemitteilung: Accounting standards - Commission adopts changes to mitigate consequences of financial turmoil
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Foto: joexx / Quelle: PHOTOCASE
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